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Herpes Zoster

Was ist Herpes Zoster?

Herpes Zoster, auch bekannt als Gürtelrose, wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht, das in der Regel im Kindesalter während des Erstkontakts, meist in Form von Windpocken (Varizellen) auftritt. Nachdem die Windpocken abgeklungen sind, bleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen des Körpers vorhanden und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes Zoster erneut auftreten, durch eine sogenannte Virusreaktivierung.

Typisch für Herpes Zoster ist zunächst ein brennender Schmerz, gefolgt von einem charakteristischen, meist halbseitigen Ausschlag in Form von Bläschen entlang des betroffenen Nervs im Hautbereich. Dieser Ausschlag tritt am häufigsten am Rumpf und Brustkorb auf, kann aber auch im Kopfbereich auftreten. Nachdem der Hautausschlag abgeheilt ist, kann ein Nervenschmerz, bekannt als postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz, in der betroffenen Hautregion noch Monate bis Jahre anhalten.

Andere umgangssprachlich als „Herpes“ bezeichnete Erkrankungen wie Lippenherpes („Fieberbläschen“, Herpes labialis), Genitalherpes (Herpes genitalis) oder die Herpes-Enzephalitis (Gehirnentzündung) werden durch das Herpes simplex-Virus 1 und 2 verursacht. Gegen diese Viren gibt es aktuell keine Möglichkeit der Schutzimpfung.

Wer ist von Herpes Zoster betroffen und ist die Krankheit ansteckend?

Herpes Zoster, auch bekannt als Gürtelrose, kann grundsätzlich jeden betreffen, der in der Vergangenheit an Varizellen (Windpocken) erkrankt ist. Die Erkrankung tritt in verschiedenen Altersgruppen auf, wobei Personen über 50 Jahren am häufigsten betroffen sind. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken. Normalerweise tritt Herpes Zoster nur einmal im Leben auf, jedoch können wiederkehrende Erkrankungen auftreten, insbesondere bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Die Wahrscheinlichkeit für wiederkehrende Erkrankungen steigt im Laufe der Zeit nach der ersten Infektion.

Die Bläschen, die bei Herpes Zoster auftreten, enthalten das Varizella-Zoster-Virus und sind somit infektiös. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit der Flüssigkeit aus den Bläschen und kann zu einer Ansteckung mit Windpocken bei Personen führen, die noch keine Varizellen hatten und nicht dagegen geimpft sind.

Um die Übertragung auf nicht-immune Personen zu verhindern, ist es wichtig, die Zoster-Bläschen sorgfältig abzudecken, bis sie verkrusten, und engen Körperkontakt zu vermeiden. Personen, die an Herpes Zoster erkrankt sind, sollten außerdem eine strenge Händehygiene einhalten, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren.

 

Impfempfehlungen

Um einer Herpes-Zoster-Erkrankung vorzubeugen, wird die Impfung allgemein ab dem 60. Geburtstag empfohlen und ist ab November 2025 im österreichischen Impfprogramm kostenfrei verfügbar. Die Schutzrate des Impfstoffs gegen Herpes Zoster liegt bei über 90% und bleibt über Jahre wirksam.

Auch wenn bereits einmal eine Gürtelrose aufgetreten ist, kann die Impfung in den meisten Fällen sinnvoll sein. Sie wird üblicherweise ab 6 Monaten nach Abklingen der Erkrankungszeichen verabreicht. Dies hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab und wird im ärztlichen Beratungsgespräch erhoben.

Für bestimmte Personengruppen mit medizinischer Notwendigkeit ist laut dem Österreichischen Impfplan ist die Impfung ab dem 18. Geburtstag empfohlen. Sie wird bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Arztbrief, Befund) ab November 2025 kostenfrei angeboten.

Wichtig: Bei kostenfreier Impfung aufgrund medizinischer Notwendigkeit bringen Sie bitte eine schriftliche Bestätigung der Diagnose sowie gegebenenfalls eine Liste der aktuell eingenommenen Medikamente zum Termin mit. Dies gilt auch für die Zweitimpfung.

Die medizinische Empfehlung zur Zoster-Impfung besteht in den folgenden Situationen:

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder -suppression
  • Stammzelltransplantation, CAR T-Zelltherapien
  • Hämatoonkologische Patient*innen und onkologische Patient*innen
  • Personen, die eine Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und regelmäßige ärztliche Kontrolle benötigen und an folgenden Erkrankungen leiden:
    • Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) und Asthma bronchiale
    • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
    • Chronischen Nierenerkrankungen (-insuffizienz)
    • Kardiovaskulären Erkrankungen
    • Diabetes mellitus
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis (besonders unter JAK-Inhibitor- oder anti-CD20-Therapie)

 

Impfschema

Der inaktivierte Impfstoff Shingrix® wird zweimalig in einem Abstand von 2 bis 6 Monaten verabreicht. Bei Immundefizienz/Immunsuppression kann die 2. Dosis bereits 1–2 Monate nach der 1. Dosis verabreicht werden. Derzeit ist keine Auffrischungsimpfung empfohlen.

Was passiert, wenn ich meine zweite Impfung nach einem längeren Abstand als 6 Monate erhalte?
Die zweite Impfung sollte idealerweise 2 bis 6 Monate nach der ersten Dosisverabreicht werden. Beträgt der Abstand zwischen der 1. und 2. Impfung mehr als 6 Monate, muss die Impfserie nicht neu begonnen werden. Eine verspätete 2. Impfung führt zu keiner Verminderung der Schutzwirkung, sollte aber sobald wie möglich nachgeholt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich auch an Ärzt*innen des niedergelassenen Bereiches zu wenden.

Wichtiger Hinweis:
Es wird empfohlen, die Impfung gegen Gürtelrose nicht gemeinsam mit einer anderen Impfung durchzuführen.

 

Kostenfreie Impfung im Österreichischen Impfprogramm (ÖIP)

Herpes-Zoster-Impfung – Aktuelle Information
Die kostenfreie Herpes-Zoster-Impfung (Gürtelrose) ist Teil des Österreichischen Impfprogramms (ÖIP) und erfolgt in Kooperation mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Alternative Impfmöglichkeit

Sollten im Impfservice TownTown aktuell keine Termine verfügbar sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an einen niedergelassene*n Ärzt*in zu wenden. Bitte erkundigen Sie sich dort direkt nach der aktuellen Impfstoffverfügbarkeit und freien Terminen.

Über die erweiterte Suche im Praxisplan der Ärztekammer Wien können gezielt Ordinationen gefunden werden, die bestimmte Impfungen anbieten und am ÖIP teilnehmen.

🔎 Praxisplan

So funktioniert die Suche für Patient*innen:

  1. Auf www.praxisplan.at gehen
  2. „Erweiterte Suche“ auswählen
  3. Unter „Impfungen“ die gewünschte Impfung auswählen
  4. Optional nach Teilnahme am ÖIP filtern
  5. Ordinationen im gewünschten Bezirk anzeigen lassen

Die Suchfunktion ermöglicht unter anderem die Filterung nach:

  • angebotenen Impfungen
  • Teilnahme an speziellen Impfprogrammen (z. B. ÖIP)
  • Impfung von Fremdpatient*innen
  • Hausbesuchen