Häufig gestellte Fragen

Vormerkung & Registrierung zur betrieblichen Impfung

Wenn Sie bereits als Impfkoordinator*in Impftermine für Ihre Mitarbeiter*innen gebucht haben, besteht Ihr Benutzer*innenkonto bereits und Sie können sich wie gewohnt mit Ihren Zugangsdaten anmelden, um Termine für die Auffrischungsimpfung zu buchen.  

Wenn Sie sich hier zur erstmaligen Registrierung anmelden, werden Sie innerhalb der nächsten Tage von der Stadt Wien verifiziert und freigeschaltet und können Ihr Unternehmenskonto aktivieren.

Die Betriebe werden durch die Stadt Wien im Anschluss an ihre Registrierung verifiziert. Impfkoordinator*innen erhalten nach Freischaltung eine E-Mail-Benachrichtigung. 

Die Impfkoordinator*innen werden durch Ihren Betrieb/ Organisation/ Einrichtung nominiert. Pro Betrieb kann genau ein/e Impfkoordinator*in online auf  impfservice.wien/betriebe registriert werden. 

Nach erfolgreicher Registrierung, erhält der/die Impfkoordinator*in eine Einladung zur Anmeldung der Mitarbeiter*innen. Die Impftermine für die Mitarbeiter*innen können innerhalb des aktuellen Zeitfensters, in dem noch freie Termine verfügbar sind in Blöcken zu 1/ 5/ 10/ 20/ 50 online gebucht werden. Siehe hierzu Punkt 14. Terminbuchungsprozess.

Erst beim Abschluss der Buchung muss eine Liste der jeweils angemeldeten Mitarbeiter*innen hochgeladen werden. Listen mit Mitarbeiter*innen müssen noch nicht zum Zeitpunkt der Buchung von Terminblöcken hochgeladen werden.

Sofern das Unternehmen bereits über ein aktives Unternehmenskonto verfügt, kann die bestehende Berechtigung als Impfkoordination, unter “Profil” auf eine andere Person übertragen werden. Dies kann nur durch den/die Impfkoordinator*in erfolgen. 

Die bei der Grundimmunisierung erfolgte Zuordnung der impfwilligen Mitarbeiter*innen in unterschiedliche Kategorien ist für die Auffrischungsimpfung nicht relevant. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung ist das Datum der Vollimmunisierung, der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff sowie Alter und Risiko der zu impfenden Person.  

Bitte überprüfen Sie, ob Sie nach der Änderung des Passworts noch einmal auf den ursprünglichen in der ersten E-Mail übermittelten Link geklickt haben. Prüfen Sie unbedingt auch den SPAM Ordner Ihres Postfaches, ob sich die Bestätigungsemail dort befindet. Um sich anzumelden, gehen Sie bitte auf  https://impfservice.wien/betriebe  und wählen dort den Log-In für Impfkoordinator*innen aus. 

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses durch Klicken auf „Passwort vergessen?“ auf der Anmeldeseite wieder zurücksetzen.

Als freie/r Dienstnehmer*in, können Sie über das Unternehmen in welchem Sie tätig sind, mitgemeldet werden. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der/dem Impfkoordinator*ides Betriebes auf. 

Die Mitarbeiter*innen können nur über die Firma zur betrieblichen Impfung registriert werden, bei der sie arbeitsrechtlich angemeldet sind. Eine Terminanmeldung ist über die Firma, welche die Dienste der Leiharbeiter*innen in Anspruch nimmt nicht möglich. 

Ja, Student*innen, Praktikant*innen, Lehrlinge und Volontäre können in ihren Betrieben angemeldet werden und erhalten über das betriebliche Impfen einen Termin. 

Auffrischungsimpfung für Mitarbeiter*innen 

Bestimmend für den Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung ist das Datum der Vervollständigung der Grundimmunisierung.

Bitte informieren Sie sich vor der Terminbuchung, ob die angemeldeten Mitarbeiter*innen bereits für eine Auffrischungsimpfung berechtigt sind. Den genauen Termin für Ihre Auffrischungsimpfung können Sie individuell über den Impfterminrechner errechnen lassen.

Ab September 2022 können über das betriebliche Impfportal auch Termine für die Auffrischungsimpfung (Vierte Impfung) gebucht werden. Diese werden durch den/die Impfkoordinator*in über das betriebliche Impfportal gebucht. Weiterhin besteht die Möglichkeit Impftermine für die Grundimmunisierung zu buchen.

Für die Auffrischungsimpfung wird ein mRNA-Impfstoff verwendet. Dies gilt auch für Personen, welche ihre Vollimmunisierung mit einem Vektor-Impfstoff (z.B. AstraZeneca) erhalten haben. 

Aktuell wird laut des Nationalen Impfgremiums mit einer Schutzdauer von mindestens 9-12 Monaten nach der Auffrischungsimpfung gerechnet. 

Terminbuchungsprozess

Der/die Impfkoordinator*in erhält die Bestätigung über die gebuchten Terminblöcke per E-Mail und kommuniziert die Termine in Eigenverantwortung an die Mitarbeiter*innen. 

Ja, der/die Impfkoordinator*in muss die Zweitimpfung bereits bei der Buchung der Erstimpfung mitbuchen. Die Zweitimpfungen finden abhängig vom Impfstoff im Abstand von fünf bis 12 Wochen zur selben Uhrzeit wie die Erstimpfungen statt. 

Wenn der Termin für die Erstimpfung bereits stattgefunden hat und Sie keine Buchung für die Zweitimpfung erhalten haben, wird Ihnen automatisch ein neuer Termin für einen Zweitstich zugewiesen. Die Information darüber erfolgt an den/die Impfkoordinator*in Ihres Betriebes. 

Sollten Sie den Termin für die 2. Teilimpfung nicht wahrnehmen können oder verpasst haben, steht Ihnen weiterhin ein Impftermin zu. Diesen können Sie online auf impfservice.wien durch die Auswahl von „Betriebliches Impfen – Ersatzbuchung Zweittermin“ im Dropdown-Menü buchen. 

Sind keine Termine ersichtlich, so bitten wir Sie, einen kleineren Block auszuwählen und erneut nach freien Terminen zu suchen. Es werden sukzessive Termine freigeschaltet, sodass alle Personen, die auch vorgemerkt wurden berücksichtig werden können. Sind keine Termine ersichtlich, so ist das derzeit verfügbare Kontingent bereits ausgebucht und wird durch die Stadt Wien nach Verfügbarkeit von zusätzlichem Impfstoff auch wieder freigeschalten. 

Termine können über das Online Portal selbstständig von der/dem Impfkoordinator*in storniert werden. Die Stornierung der Zweittermine ist nur möglich, sofern der Alternativtermin am selben Tag wie der ursprüngliche Zweittermin ist. Sollten Sie an dem Tag des Zweittermins nicht können, müssen Sie erst den Ersttermin stornieren und dann einen neuen buchen. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass der Ersttermin noch nicht erfolgt ist. Bitte vermeiden Sie Stornierungen, da dies zu Verzögerungen führen kann. 

Impfung im Betrieb durch eine unternehmenseigene Impfstraße

Für die Errichtung einer betriebliche Impfstraße, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: 

  • Ihr Betrieb hat mehr als 50 Mitarbeiter*innen, 
  • eine/n Arbeitsmediziner*in welche/r den Impfstoff über die Ärztekammer bestellt und die Impfungen im Betrieb durchführt, und 
  • Räumlichkeiten sowie Ausstattung um die Impfung im Betrieb durchzuführen. 

Des Weiteren müssen die Voraussetzungen, die in der Frage „Was muss der/die Arbeitsmediziner*in beachten?“ beschrieben sind, erfüllt sein. 

Der/die Arbeitsmediziner*in wurde von der Ärztekammer über das genaue Vorgehen einer Impfung im Betrieb informiert:

Über einen Onlinezugang wird der gewünschte mRNA Impfstoff bestellt. Bei der Impfung im Betrieb sind folgende Punkte durch den/die Arbeitsmediziner*in zu beachten: 

  • Das Honorar für die Impfungen ist vorab zwischen dem/der Arbeitsmediziner*in und dem Betrieb zu vereinbaren 
  • Die Mindestbestellmenge von 18 BioNTech/Pfizer bzw. 30 Moderna Impfdosen ist nicht zu unterschreiten 
  • Bestellung können wöchentlich von Dienstag bis Donnerstag aufgegeben werden und werden in der Folgewoche an eine Apotheke der Wahl geliefert 
  • Die Erfassung der Impfungen erfolgt in einem e-Impfdoc/Tablet  
  • Der/die Arbeitsmediziner*in besitzt eine Handysignatur 

Sollte der/die Arbeitsmediziner*in kein eigenes Tablet zur Verfügung haben, können Sie ein Leih-Tablet hier per E-Mail anfragen.

Falls Sie ein e-Impfdoc/Tablet kaufen möchten, finden Sie alle erforderlichen Informationen hier. 

Betriebliche Impfung in einer Impfstraße

Impflinge müssen vor Ort folgendes vorweisen: 

  • Ausweis 
  • E-Card 
  • Impfpass 
  • Buchungscode 

Sollten Sie keine E-Card besitzen, weil Sie privat versichert sind, müssen Sie keinen Ersatz zum Impftermin mitbringen.