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Sie möchten geimpft werden?
Impfzentren der Stadt Wien
Tipp: Bei vielen Impfzentren sind die Parkplätze äußerst knapp. Benützen Sie bitte wenn möglich die öffentlichen Verkehrsmittel.
- 3., TownTown, Thomas-Klestil-Platz 8/2
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
- 22., Schrödingerplatz, Eingang: VHS (Schrödingerplatz 1) – Ausgang: Bernoulistraße 1 *
Montag bis Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr
* Annahmeschluss jeweils 11:45 Uhr und 16:45 Uhr.
- Impf-Angebot:
- Corona Schutzimpfung:
- Auffrischungsimpfung:
- Grundimmunisierung:
- Beratungstermine
- Clearingstelle „grüner Pass“ (Korrektur des Impf-, Genesungszertifikats oder Impfpass)
* Derzeit können Termine für die FSME (Zeckenimpfung), MMR (Masern-Mumps-Röteln) und HPV-Impfungen (vom 9. bis 21. Geburtstag) über das Angebot „Standard- und Auffrischungsimpfungen TownTown“ gebucht werden.
Eine Registrierung für Personen unter 14 ist nur durch eine obsorgeberechtigte Person möglich.
Tipp: Eine Registrierung oder Terminbuchung ist alternativ auch telefonisch unter der kostenlosen Nummer 1450 möglich.
Machen Sie mit!
COVID-19 hat unser Leben gehörig durcheinandergebracht. Einschränkungen, die zuvor nicht vorstellbar waren, wurden zum Alltag und trotz der mitunter sehr einschneidenden Maßnahmen verschwand die Pandemie nicht, sondern forderte mit jeder Welle ihre Opfer – überall auf der Welt. Gleichzeitig hat diese globale Gesundheitskrise gezeigt, dass die Menschheit in der Lage ist, durch intensive Kooperationen eine Lösung auch für diese enormen Herausforderungen zu finden.
Diese Lösung heißt Impfen. Wir haben bereits verschiedene sehr wirkungsvolle Impfstoffe zu Verfügung. Durch den Impfschutz wird es uns möglich sein, diese Pandemie in den Griff zu bekommen und wieder ein normales Leben zu führen. Lassen Sie sich daher unbedingt impfen – in einer der Impfstraßen der Stadt Wien, in Ihrem Betrieb oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Aktuelles:
„Auffrischungsimpfung“ (4. Impfung)
Stand: 01.09.2022, 11 Uhr
Allen Personen ab 12 Jahren wird empfohlen, sich eine Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) 6 Monate nach der 3. Impfung verabreichen zu lassen (off-label). Allen Personen ab 60 Jahren und schwerwiegend immungeschwächten bzw. immunsupprimierten Personen (altersunabhängig) wird empfohlen, eine Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) 4 Monate nach der 3. Impfung zu erhalten.
Vervollständigung der Grundimmunisierung (3. Impfung)
Stand: 28.04.2022, 13:00 Uhr
Vervollständigung der Grundimmunisierung (3. Impfung) ab 6 Monaten
- Allen Personen ab 5 Jahren wird empfohlen, sich ab 6 Monaten nach ihrer Ersten Impfserie eine 3. Impfung verabreichen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren zu Ihrer Impfung in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person kommen müssen.
Vervollständigung der Grundimmunisierung nach 28 Tagen
- Personen, die mit dem Covid-19-Vaccine von Jcovden (Janssen) geimpft wurden.
- Personen, die nach 2 Impfungen aufgrund von Beeinträchtigungen des Immunsystems keine Antikörper gebildet haben.
Gültigkeit der Impfzertifikate
Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen.
Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen. Zertifikate für geimpfte Genesene bleiben in der Übergangszeit aber gültig.
- Die erste Impfserie 2 Impfungen (Impfzertifikat 2/2 oder 2/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 180 Tage ab der 2. Impfung gültig. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-17 Jahren liegt die Gültigkeit der Impfzertifikate bei 210 Tagen (7 Monaten). Für die Einreise nach Österreich sind diese Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
- Das Impfzertifikat nach der 3. Impfung (Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 365 Tage ab der 3. Impfung gültig.
- Das Impfzertifikat nach der 4. Impfung (Impfzertifikat 4/4 oder 4/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) gilt 365 Tage ab dem Tag der letzten Impfung.
Impfung für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren
16.12.2021
- Seit 16.12. können sich auch Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren ohne Terminvereinbarung eine Corona-Schutzimpfung verabreichen lassen.
Corona-Sorgenhotline Wien
Bei der Corona-Sorgenhotline Wien (01 4000 53000 – Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr) können alle Leute anrufen, die sich durch die Pandemie belastet fühlen und Hilfe oder einfach jemanden zum Reden brauchen. Für Leute, die im Besonderen Ängste oder Unwohlsein beim Thema Impfen haben, gibt es durch die Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien ab sofort dieses spezielle Angebot.
Änderungen der Absonderungsregeln
Aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden Absonderungsbescheide die über den 31. Juli 2022 hinausgehen automatisch in eine Verkehrsbeschränkung umgewandelt. Für die Verkehrsbeschränkung erhalten Sie keine schriftliche Bestätigung.
Für weitere Anfragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Servicetelefon des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Nähere Informationen dazu finden Sie dann unter: https://www.sozialministerium.at/Services/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger.html
Warum Impfen?
Hier beginnt der Anfang vom Ende der Corona-Pandemie
Je mehr Personen geimpft sind, desto besser für uns alle. Denn eine hohe Impfrate trägt zum eigenen Schutz und zur Eindämmung der Pandemie bei. Wenn alle notwendigen Teilimpfungen durchgeführt sind, ist der Schutz gegen COVID-19 zuverlässig.
Ihr Vorteil
Sie schützen sich mit einer Corona-Schutzimpfung vor schweren Krankheitsverläufen, möglichen Langzeitfolgen und vermindern deutlich das Risiko einer Ansteckung. Sie tragen mit einer Corona-Schutzimpfung dazu bei, dass vulnerable Personengruppen (auch aus Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis) stärker geschützt werden und entlasten unser österreichisches Gesundheitssystem.
Häufig gestellte Fragen
Corona Schutzimpfung
Allgemeine Fragen (14)
Eine hohe Impfrate trägt zum eigenen Schutz und zur Eindämmung der Pandemie bei. Nach Durchführung aller Teilimpfungen ist der Schutz gegen COVID-19 zuverlässig. In Ausnahmefällen kann es trotz einer Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen. Diese verläuft aber meist deutlich milder.
Sie können Ihre Corona-Schutzimpfung hier buchen. Mit einer terminlichen Voranmeldung garantieren Sie sich einen schnellen Ablauf. Wenn Sie sich spontan, ohne Anmeldung, für eine Impfung entscheiden, stehen Ihnen diverse Standorte in Wien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Aktionen „Impfen ohne Termin“ nur begrenzte Impfdosen zur Verfügung stehen
Ja. Sie haben bei Ihrer Terminbuchung, die Möglichkeit auch für Angehörige einen Termin zu vereinbaren. Wählen Sie dazu unter Ihren Personendaten das Feld „Angehörige(n) hinzufügen“ aus und tragen Sie die angeforderten Daten ein. Sie können so bis zu vier Angehörige zusätzlich zu Ihrer Person hinzufügen. Unter „Impfaktionen“ wählen Sie zunächst Ihre passende Impfaktion aus, drücken anschließend den Button „Gruppenbuchung“, markieren den oder die dort von Ihnen hinterlegten Angehörigen und drücken auf „weiter“. Wählen Sie nun Ihre gewünschte Impfstelle sowie Datum und Uhrzeit aus und schließen den Prozess ab, indem Sie auf „Buchen“ drücken. Wenn Sie Hilfe bei der Buchung benötigen, wenden Sie sich bitte an die telefonische Auskunft 1450.
- Personen, welche eine Impfung mit einem von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) nicht zugelassenen Impfstoff (bspw. Sputnik V) erhalten haben, wird eine Grundimmunisierung (3. Impfungen) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff empfohlen. Die erste Impfung (Beginn der Grundimmunisierung) soll mit einem Mindestabstand von einem Monat zur Vorimpfung verabreicht werden.
- Personen, die mit einem von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, erhalten für diese Impfung kein Impfzertifikat. Auch das Mitführen eines Antikörpertest, der neutralisierende Antikörper nachweist, haben als Impf- oder Testzertifikat keine Gültigkeit.
- Sollten fehlerhafte Angaben in Ihrem Impfzertifikat, Impfpass oder Genesungszertifikat enthalten sein, die eine Korrektur Ihrer Daten nötig machen, buchen Sie bitte vorab telefonisch über 1450 oder online einen Termin für Ihre Anlaufstelle in TownTown (Thomas-Klestil-Platz 8/2, 1030). Beachten Sie, dass eine Berichtigung Ihres Zertifikates nur mit einem Termin möglich ist.
- Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
- Anmeldebestätigung (Ticket)
- E-Card (sofern vorhanden)
- Impfpass
- Lichtbildausweis
- FFP2-Maske
- Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, berücksichtigen Sie bitte folgende Hinweise:
- Bitte beachte Sie, dass bei einer Grundimmunsierung (3. Impfung) ein Impfzertifikat 2/2 erstellt wird, wenn die vorgegebenen 120 Tage nach der 2. Impfung unterschritten wurden. Sofern die 120 Tage nicht unterschritten wurden, wird ein Impfzertifikat 3/3 erstellt.
- Zur Bearbeitung eines Genesungszertifikates ist ein positiver österreichischer PCR-Test vorzulegen.
- Sollten Sie Ihr Genesungszertifikat noch nicht erhalten haben, bitten wir Sie die zeitliche Fristsetzung von 15 Tagen nach Ihrem positiven PCR-Test zu berücksichtigen.
Im neuen Impfportal wird größter Wert auf Datensicherheit und Datenqualität gelegt, daher wurden Angehörigen-Daten nicht übernommen, wenn wichtige Felder (wie z.B. Vorname, Geburtsdatum) gefehlt haben.
Angehörige können jederzeit hinzugefügt werden – im Zuge der Migration und im Portal bei den persönlichen Daten.
Eine Anleitung zur Kontenerstellung finden Sie unter folgendem Link: https://mein.wien.gv.at/FAQ
Personen, welche über keine e-card verfügen können in Wien kostenlos geimpft werden und die Impfung wird in den gelben internationalen Impfpass eingetragen.
Diese Personen können einen Antrag auf Ausstellung einer e-card für die Verwendung von ELGA bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) anfordern. Die Kartenausstellung setzt voraus, dass ein aktuelles Foto verfügbar ist, es gelten die dafür gestellten Bedingungen.
Ein aufrechter Versicherungsanspruch ist für die Ausstellung und Verwendung in ELGA beziehungsweise für den e-Impfpass nicht Voraussetzung und es werden dadurch natürlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die e-card ist notwendig, damit die Person eindeutig identifiziert und im Gesundheitswesen digital verwaltet werden kann. Erst nachdem die Versicherungsnummer existiert ist ein Nachtrag der Impfungen im e-Impfpass möglich.
Nachdem die e-card beantragt wurde und die Sozialversicherungsnummer vorhanden ist muss die Impfung von der impfenden Stelle nachgetragen werden und dann kann das Zertifikat wie folgt abgerufen werden:
- Die Zertifikate können Sie mit einer Handysignatur oder Bürgerkarte unter „gesundheit.gv.at“ abrufen.
- Weiters bietet die Stadt Wien mit Homecare ein zentrales Service für 3-G-Nachweise. Wenn Sie bereits in einer Teststraße, bei einer Apotheke oder in einem Labor testen waren, wird Ihnen eine SMS oder E-Mail mit einem personalisierten Dokumentenlink (Direktlink) zugesendet. Um die Zertifikate aufrufen zu können, benötigen Sie den bereits bekannten PIN, sollten Sie den PIN nicht mehr vorliegen haben, bitten wir Sie bei einer Teststraße nachzufragen. Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie sich vorab unter diesem Link registrieren. https://app.wien.gv.at/covidregistrierung/
- Zusätzlich können Sie die Zertifikate in ausgewählten Teststraßen, in Apotheken und bei der Österreichischen Gesundheitskasse als Ausdruck abholen.
Folgende Impfstoffe sind von der EMA zugelassen:
- Comirnaty (BioNTech-Pfizer)
- COVID-19 Vaccine Moderna
- COVID-19 Vaccine Jcovden (Janssen)
- Vaxzevria (AstraZeneca)
- Novavax (Nuvaxovid)
- COVID-19-Impfstoff Valneva
- VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur MSD)
Sofern Sie Ihre Impfung im Ausland mit einem der genannten, zugelassenen Impfstoff erhalten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Ordinationen, die Ihre Impfung in den e-Impfpass nachtragen.
Bei Fragen zum Buchungsprozess oder sonstigen Funktionen nach der Anmeldung über mein.Wien oder impfservice.wien, wenden Sie sich bitte telefonisch an 01 90330.
Bei Fragen zum Buchungstool, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit von Impfterminen, Abständen zur Auffrischungsimpfung etc., wenden Sie sich bitte telefonisch an 01 90330.
Eine Löschung Ihres impfservice.wien Kontos können Sie telefonisch unter 01 90330 beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten nach einer Kontenlöschung endgültig gelöscht sind und nicht wiederhergestellt werden können.
Sollten Sie Fragen vor Ihrer COVID-19 Impfung haben und ein persönliches Beratungsgespräch bevorzugen, haben Sie die Möglichkeit, sich online oder telefonisch über 1450 einen Beratungstermin zu buchen. Nach Ihrem Beratungsgespräch haben Sie auch gleich die Gelegenheit, sich eine COVID-19 Schutzimpfung verabreichen zu lassen.
Bei der Corona-Sorgenhotline Wien (01 4000 53000 – Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr) können alle Leute anrufen, die sich durch die Pandemie belastet fühlen und Hilfe oder einfach jemanden zum Reden brauchen. Für Leute, die im Besonderen Ängste oder Unwohlsein beim Thema Impfen haben, gibt es durch die Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien ab sofort dieses spezielle Angebot.
Covid19-Impfempfehlungen (13)
- Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendetem 4. Lebensjahr erhalten die Corona-Schutzimpfung in einer für diese Altersgruppen entsprechenden Dosierung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
- Personen ab 5 Jahren erhalten die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
- Das Nationale Impfgremium empfiehlt diesen von Moderna (Spikevax) erst ab einem Mindestalter von 30 Jahren. Auf ausdrücklichen Wunsch und gemäß der Zulassung kann der Impfstoff Moderna auch Personen unter 30 Jahren verabreicht werden.
- Der Impfstoff Jcovden (Janssen) kann zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren verabreicht werden.
- Der Impfstoff Novavax (Nuvaxovid) wird ab 12 Jahren verabreicht.
- Der Impfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva wird Personen zwischen 18 und 50 Jahren verabreicht.
- Der Impfstoff VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur MSD) wird Personen ab 18 Jahren ausschließlich für 3.- und anschließenden Auffrischungsimpfungen verabreicht.
Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren zu Ihrer Impfung in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person kommen müssen. Die Letztentscheidung bei der Auswahl des Impfstoffes zur Verabreichung eine Corona-Schutzimpfung liegt bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt.
Für die Impfstoffe BioNTech/Pfizer, Moderna, COVID-19-Impfstoff Valneva und Novavax (Nuvaxovid) ist die empfohlene Anzahl an Impfdosen erforderlich (Anwendungsempfehlungen des nationalen Impfgremiums). Für den Impfstoff Jcovden gibt es die Empfehlung des „Nationalen Impfgremiums“, sich ebenfalls eine weitere Impfung verabreichen zu lassen. Dabei gilt es zu beachten, dass eine zweite Impfung vorzugsweise über den mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer) verwendet wird. Je nach verabreichtem Impfstoff sind folgende Abstände zum ersten Impfstich zu beachten:
- BioNTech/Pfizer 3-6 Wochen,
- Moderna 3-6 Wochen, (Hinweis: Spikevax original bzw. monovalent des Herstellers Moderna, wurde aus dem Impfangebot entfernt. Der bivalente Impfstoff BA.1 und BA.4/5 von Moderna ist weiterhin verfügbar),
- Novavax (Nuvaxovid) 3-6 Wochen,
- VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur MSD) wird ausschließlich für 3.- bzw. weitere Auffrischungsimpfung verabreicht (4-6 Monate nach der 2. oder 3. Teilimpfung).
Bereits nach der 1. Teilimpfung werden Antikörper gebildet und die Schutzwirkung beginnt 3 Wochen danach. Für eine vollständige Grundimmunisierung und einen anhaltenden Schutz sind 3 Impfungen notwendig. Nach der 2. Teilimpfung dauert es rund 7 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz aufgebaut hat
Jeder Person, die eine 1. Teilimpfung erhalten hat, wird garantiert, auch rechtzeitig eine 2. Teilimpfung zu erhalten. Der Zeitraum zwischen Erst- und Zweitimpfung variiert je nach Impfstoff: BioNTech/Pfizer 3 – 6 Wochen, Moderna 3 – 6 Wochen, Novavax (Nuvaxovid) 3 – 6 Wochen. Auch für die 2. Impfung ist ein ausgefüllter Impfbogen erforderlich, um eventuelle Änderungen bzw. Anmerkungen nach der 1. Impfung anzuführen.
Die Kreuzimpfung, also ein Wechsel des Impfstoffes zwischen den Impfungen ist eine Off-Label Anwendung. Das bedeutet, dass diese Anwendung noch keine offizielle Zulassung hat. Der Grund dafür ist, dass der rechtliche Weg zu dieser speziellen Anwendung länger dauern kann als das medizinische Wissen über den Impfstoff wächst.
Allen Personen ab 5 Jahren wird empfohlen, sich ab 6 Monaten nach ihrer ersten Impfserie eine 3. Impfung verabreichen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren zu Ihrer Impfung in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person kommen müssen. Ein Unterschreiten des Intervalls zwischen 2. und 3. Impfung kann auf Wunsch, bei medizinischer Indikation oder epidemiologischen Anlässen (z.B. Reisen in Hochinzidenz-Gebiete) etc. ab 4 Monaten nach der 2. Impfung nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label). Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung und Letztentscheidung über die Verabreichung der 3. Impfung, besonders wenn diese vor 4 Monaten nach der ersten Impfserie verabreicht werden soll, bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt liegt.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für Personen ab 12 Jahren empfohlen ist.
Sollte die Empfehlung einer Vervollständigung der Grundimmunisierung, bzw. einer dritten Impfung in die Zeit einer Schwangerschaft fallen, wird die Durchführung bevorzugt ab dem 2. Trimenon (ab der 14. Schwangerschaftswoche) empfohlen. Dabei wird, wie für alle COVID-19-Impfungen in der Schwangerschaft der Impfstoff BioNTech/Pfizer eingesetzt (off-label).
Bitte geben Sie unter der folgenden Mail-Adresse cov19.impfung@ma15.wien.gv.at (Betreff: Impfschutz bei Immunsuppression) Ihren Impfbedarf an. Nach Rücksprache und Prüfung Ihres Falles werden Sie umgehend kontaktiert und über die weitere Vorgehensweise informiert. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie Ihre ärztlichen Unterlagen in die Mail hinzufügen.
Allen Personen ab 12 Jahren wird empfohlen, sich eine Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) 6 Monate nach der 3. Impfung verabreichen zu lassen (off-label). Allen Personen ab 60 Jahren und schwerwiegend immungeschwächten bzw. immunsupprimierten Personen (altersunabhängig) wird empfohlen, eine Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) 4 Monate nach der 3. Impfung zu erhalten. (off-label)
- Für die 3. Impfung (bzw. die zweite Impfung sofern das 1-teilige Vakzin Janssen/Jcovden verabreicht wurde) werden unabhängig davon, welcher Impfstoff verimpft wurde, mRNA-Impfstoffe (monovalente und bivalente Impfstoffe) empfohlen (BioNTech/Pfizer, Moderna). Auf eigenen Wunsch kann Ihnen ein proteinbasierter Impfstoff (Nuvaxovid von Novavax oder VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur MSD) angeboten werden.
- Für die Auffrischungsimpfung („4. Impfung“) kann derselbe oder ein anderer mRNA-Impfstoff der vorangegangenen Grundimmunisierung („3. Impfungen“) eingesetzt werden. Ausdrücklich empfohlen werden bivalente mRNA-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen (4. Impfung). Auf eigenen Wunsch kann Ihnen ein proteinbasierter Impfstoff (Nuvaxovid von Novavax oder VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur MSD) angeboten werden.
- Der Moderna-Impfstoff (monovalenter und bivalenter BA.1 und BA.4/5-Impfstoff) wird vom National Impfgremium erst ab 30 Jahren empfohlen. Auf ausdrücklichen Wunsch und gemäß der Zulassung kann der Impfstoff Moderna auch Personen unter 30 Jahren verabreicht werden.
Ein heterologes Impfschema, also ein Wechsel der Impfstoffe zwischen den Teilimpfungen wird auch als „Kreuzimpfung“ bezeichnet. Da diese vom jeweiligen Hersteller nicht zugelassen sind, handelt es sich dabei um Off-label Anwendungen.
Sie haben die Möglichkeit, sich einen Termin für Ihre 4. Impfung über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie dazu eine Impfärztin/einen Impfarzt aus der Liste der Covid-19-Impfordinationen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Termin für ein Beratungsgespräch zu einer 4. Impfung über Ihr Impfservice Wien oder telefonisch über 1450 zu buchen. Weitere Termine für die 4. Impfung in den Impfstraßen der Stadt Wien werden nach den Osterfeiertagen zur Verfügung stehen.
Ja, nach den aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums kann die Impfung bei Personen unter 60 Jahren bis zu 6 Monate aufgeschoben werden. bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen (altersunabhängig) kann die Impfung nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung jedoch auch vor Erreichen der 6 Monate erfolgen. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Letztentscheidung über die Impfung nach Ihrem persönlichen ärztlichen Aufklärungsgespräch bei der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt liegt.
Ja, auch wenn Sie bereits eine Infektion durchgemacht haben, sollten Sie sich nach Ihrer Genesung impfen lassen. Die erste Impfung soll ab ca. 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung erfolgen. Für genesene Personen ab 5 Jahren werden daher insgesamt 3 Impfungen empfohlen.
Risikopersonen, insbesondere Immunsupprimierte ab 18 Jahren und Personen ab 60 Jahren (Anwendungsempfehlung des nationalen Impfgremiums), die bereits eine Grundimmunisierung bestehend aus 3 Impfungen und eine erste Auffrischungsimpfung (4. Impfung) erhalten haben, ist eine weitere Auffrischungsimpfung (5. Impfung) vor der kalten Jahreszeit ab 4 Monate Abstand (bei Risikopersonen zwischen 12 und 17 Jahren ab 6 Monate Abstand bzw. nach individueller Prüfung) zur 4. Impfung empfohlen, um in der kalten Jahreszeit mit zu erwartenden Infektionswellen bestmöglich geschützt zu sein. Sollten Sie Fragen vor Ihrer COVID-19 Impfung haben und ein persönliches Beratungsgespräch bevorzugen, haben Sie die Möglichkeit, sich online oder telefonisch über 1450 einen Beratungstermin zu buchen.
Corona-Schutzimpfung für Säuglinge (ab dem vollendeten 6. Lebensmonat), Kleinkinder (bis zum 5. Geburtstag) und Kinder zwischen 5 und 11 Jahren (11)
Die COVID-Schutzimpfung wird allen Kleinkindern zwischen 6 Monaten und 4 Jahren angeboten, die z.B. im Kindergarten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation und des individuellen Umfeldes kann eine Impfung ratsam sein.
Empfohlen ist die Impfung
- Säuglingen und Kleinkindern ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis 4 Jahre mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19.
- Allgemein für Kinder ab dem 5. Geburtstag
Kinder erscheinen bitte in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person. Es gilt zu beachten, dass die Letztentscheidung über die Verabreichung einer Corona-Schutzimpfung bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt liegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin hinsichtlich aufkommender Fragen. Wenn Sie einen Termin für Ihr Kind gebucht haben, steht Ihnen vor Ort selbstverständlich ebenfalls medizinisches Fachpersonal zur Verfügung, um weitere Fragen abzuklären.
Der Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) wird in einer für diese Altersgruppen entsprechenden Dosierung angeboten.
Ja.
- Die Dosierung beträgt für Säuglinge und Kleinkinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 5. Geburtstag 3 Mikrogramm. Das entspricht einem Zehntel der regulären Erwachsenen-Dosis.
- Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren beträgt die Dosierung 10 Mikrogramm. Das entspricht einem Drittel einer regulären Dosierung für Erwachsene.
Der Impfstoff wird als Injektion in den Muskel des Oberarms oder des Oberschenkels verabreicht.
Ja. Bitte buchen Sie die Folgetermine telefonisch (1450) oder über diese Homepage. Falls Sie keinen Termin buchen, wird Ihnen automatisch ein Folgetermin (21 Tage nach dem Ersttermin) per Mail zugeschickt.
Eine Vervollständigung der Grundimmunisierung (3. Impfung) wird für Kinder ab 5 Jahren 6 Monate nach der 2. Impfung empfohlen. Empfohlen ist für die 3. Impfung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, entsprechend der Zulassung, ein bivalenter mRNA-Impfstoff.
Für Säuglinge und Kleinkinder zwischen vollendeten 6. Lebensmonat und vollendeten 5. Lebensjahr werden die ersten beiden Impfungen im Abstand von drei Wochen (21 Tage) verabreicht. Die dritte Impfung ist frühestens acht Wochen (56 Tage) nach der zweiten Impfung empfohlen.
Ja. Die Impfung nach der Genesung von einer Infektion bietet im Allgemeinen einen breiteren und länger anhaltenden Schutz als die Genesung allein.
Die Impfungen werden von eigens geschultem medizinischem Fachpersonal in einem gesonderten, für Kleinkinder entsprechend eingerichteten Bereich am Schrödingerplatz, (Eingang: VHS, Schrödingerplatz 1, Ausgang: Bernoulistraße 1) verabreicht.
Sie können für Ihr Kind telefonisch (1450) oder über diese Homepage einen Termin vereinbaren. Beachten Sie, dass eine Impfung für Säuglinge und Kleinkinder nur mit einem Termin möglich ist.
Es wird empfohlen, auf Sport für 3 Tage zu verzichten (auch kein Schulsport, kein Bewegungsraum im Kindergarten, kein Vereinssport). Leistungssport ist für eine Dauer von 7 Tagen zu unterlassen.
- Anmeldebestätigung (Ticket)
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
- E-Card
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Einwilligungserklärung (soweit vorhanden/benötigt)
- FFP2-Maske
Sorgen-los Impfen: Beratungs- und Betreuungsangebote bei Sorgen, Ängsten und Zweifel (16)
Sorgen-los Impfen ist ein Angebot der Stadt Wien.
Es ist für Menschen, die Angst oder Sorgen wegen der Impfung haben.
Das Angebot von Sorgen-los Impfen besteht aus 2 Teilen:
- Die Corona-Sorgenhotline Wien. Die Telefonnummer ist 01 4000 53000
Hier gibt es Beratung und Betreuung am Telefon.
Man kann dort auch einen Impf-Termin ausmachen. - Der Impf-Salon
Das ist ein besonderer Ort für das Impfen.
Dort arbeiten ausgewählte Fachkräfte.
- Bei der Corona-Sorgenhotline Wien (01 4000 53000) können alle Leute anrufen, die sich durch die Pandemie belastet fühlen und Hilfe oder einfach jemanden zum Reden brauchen. Für Leute, die im Besonderen Ängste oder Unwohlsein beim Thema Impfen haben, gibt es durch die Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien ab sofort ein spezielles Angebot.
- Grundsätzlich gilt:
Alle Menschen können jederzeit bei der Hotline anrufen.
Gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen kann dann geklärt werden:
Welches Angebot ist das Beste für diese Person?
Sie haben Angst oder Sorgen wegen der Impfung?
Dann können Sie bei der Corona-Sorgenhotline Wien anrufen.
Die Nummer ist 01 4000 53000.
Unsere Berater*innen wissen nicht nur über das Thema Impfen Bescheid.
Sie helfen auch bei Problemen in allen Lebenslagen.
Sie hören gerne zu und beantworten Ihre Fragen.
Sie wollen über die Impfung sprechen?
Dann werden Sie gut beraten.
Es wird auch ein Plan für das Impfen gemacht.
Der Impf-Salon ist ein besonderer Ort für das Impfen.
Dort nehmen sich ausgewählte Mitarbeiter*innen viel Zeit für die Besucher*innen.
Der Impf-Salon ist keine normale Arztpraxis oder ähnliches.
Bei der Planung wurde speziell auf Menschen Rücksicht genommen, die Schwierigkeiten und Angst vor Impfungen haben.
In bestimmten Fällen kann die Corona-Schutzimpfung auch bei Ihnen zu Hause gemacht werden.
Zum Beispiel, wenn jemand nicht zum Impf-Salon kommen kann.
Das kann man sich bei der Corona-Sorgenhotline Wien ausmachen.
Der Impf-Salon ist am Thomas-Klestil-Platz.
Die Adresse ist: Thomas-Klestil-Platz 8/2 – Eingang 9, 1030 Wien.
Bevor man zum Impfsalon kommt, sollte man einen Termin ausmachen.
Dafür ruft man bei der Corona-Sorgen-Hotline Wien an.
Die Nummer ist 01 4000 53000.
Die Mitarbeiter*innen sagen einem dann, wann man kommen soll.
Dann muss man nicht lange warten.
Im Impf-Salon nehmen sich die Mitarbeiter*innen viel Zeit für die Besucherinnen.
Man kann sich über die Corona-Sorgenhotline Wien anmelden.
Die Nummer ist 01 4000 53000.
Man kann von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr anrufen.
Die Mitarbeiter*innen der Hotline besprechen dann mit den Anrufer*innen:
Welches Impfangebot ist für die Person am besten geeignet?
Die Mitarbeiter*innen der Hotline beantworten alle Fragen.
Sie informieren darüber, wie die Impfung abläuft.
Sie kümmern sich um den Impftermin.
Sie kümmern sich auch um weitere Impftermine und bleiben mit den Anrufer*innen in Kontakt.
Wenn diese Personen das wollen.
Der Impf-Salon ist ein freundlicher Ort.
Hier geht man auf die persönlichen Wünsche der Besucher*innen ein.
Es gibt keinen Zeitdruck.
Es ist genug Zeit für ausführliche Gespräche mit den Expert*innen.
Sie beantworten allgemeine Fragen zur Corona-Schutzimpfung.
Sie besprechen auch, ob die Person jetzt geimpft werden soll.
Sie machen Vorschläge:
Wie kann man die Impfung machen, damit die Person beim Impfen ruhig und entspannt ist.
Die Berater*innen der Sorgenhotline bleiben auch nach der Impfung mit den Interessierten in Kontakt:
Bis zum nächsten Impftermin.
Und auch darüber hinaus.
Wenn die Personen das wollen.
Sie sind nicht allein.
Die Stadt Wien lässt Sie nicht allein.
Sie können gerne eine Begleit-Person mitnehmen.
Im Impf-Salon gibt es genug Zeit für Sie und Ihre Begleitung.
Sie können sich an den Raum gewöhnen und alle noch offenen Fragen gemeinsam besprechen.
Das Sorgen-los Impfen Angebot kann unter denselben Rahmenbedingungen angenommen werden, wie das reguläre Impfangebot der Stadt Wien. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://impfservice.wien/corona/
Ja.
Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen können ihn gut erreichen.
Zum Beispiel Menschen im Rollstuhl oder mit einer Geh-Hilfe.
Für seh-beeinträchtigte Menschen gibt es ein Leitsystem.
Im Impf-Salon gibt es Mitarbeiter*innen, die zusätzliche Unterstützung bieten.
Außer Ihnen geht es niemanden etwas an, welche Gesundheitsdienstleitungen Sie in Anspruch nehmen. Sie müssen sich zwar namentlich anmelden, damit Ihr (elektronischer) Impfpass aktualisiert werden kann, diese Informationen werden aber an niemanden weitergegeben und nirgendwo sonst erfasst.
Falls Ihnen der Kontakt mit fremden Menschen unangenehm ist, weisen Sie bei der Anmeldung die Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien einfach darauf hin. Die bei der Impfung Anwesenden wissen dann Bescheid und reduzieren den Kontakt auf das absolut nötige Mindestmaß.
Der Impf-Salon ist ein großer Raum.
Es wurde darauf geachtet, dass nichts dort Angst auslösen kann.
Sie haben trotzdem Sorgen und Ängste?
Dann besprechen Sie das einfach mit den Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien.
Die Nummer ist 01 4000 53000.
Die Mitarbeiter*innen beraten Sie dann, welches Angebot für Sie am besten passt.
- Das Angebot ist für alle, die Angst oder Sorgen wegen der Corona-Schutzimpfung haben.
Das sind zum Beispiel Menschen, die Angst vor Nadeln, Spritzen oder Impfungen haben. - Auch Menschen, die nicht gern zum Arzt oder zur Ärztin gehen, können sich anmelden.
- Manche Menschen haben besonders große Sorgen, dass sie durch die Impfung Nachteile oder Probleme bekommen.
Zum Beispiel Probleme im Freundeskreis, in der Familie oder mit Arbeitgeber*innen.
Oder sie haben Angst vor Impf-Reaktionen und Schmerzen.
Diese Menschen werden besonders umfassend beraten.
Auch Kinder können in den Impf-Salon kommen.
Sie werden von erfahrenem Personal betreut.
Der Impf-Salon ist kindergerecht eingerichtet.
Im Impf-Salon können alle Personen geimpft werden, für die es in Österreich zugelassene Impfstoffe gibt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://impfservice.wien/corona/
Es geht niemanden etwas an, welche Gesundheits-Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen.
Sie müssen sich aber mit Ihrem Namen für die Impfung anmelden.
Das ist notwendig, damit Ihr Impf-Pass aktualisiert werden kann.
Diese Informationen werden aber an niemanden weitergegeben.
Sie werden auch sonst nirgendwo aufgeschrieben.
Im Impf-Salon wird der Impfstoff von BioNtech/Pfizer verwendet.
Er heißt Comirnaty.
Dieser Impfstoff wird in Österreich am häufigsten für die Corona-Schutzimpfung verwendet.
Sie wollen lieber einen anderen Impfstoff?
Dann können Sie auch den bekommen, wenn er bei Ihrem Impf-Termin verfügbar ist.
Besprechen Sie das bitte gleich bei Ihrem Anruf bei der Corona-Sorgenhotline.
Fragen zur Impfpflicht (1)
Die österreichische Bundesregierung hat sich im Juni 2022 auf die Abschaffung der COVID-19-Impfpflicht geeinigt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Dokumentation und Impfpass (16)
Ja, Sie erhalten eine Bestätigung.
Die Impfung wird in Ihrem Impfpass mittels Stempel und im e-Impfpass elektronisch bestätigt. In ausgewählten Teststraßen und Impfzentren können Genesungsnachweise und Impfnachweise als Ausdruck abgeholt werden.
Ja. Sofern Sie bereits eine solchen besitzen, nehmen Sie bitte den gelben Impfpass zur Corona-Schutzimpfung mit. Dieser ist derzeit das einzige gültige internationale Impfdokument.
Nein. Sie können sich vom e-Impfpass nicht abmelden. Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 definiert die Verwendung des e-Impfpasses als erhebliches öffentliches Interesse. Der Sinn ist, ein österreichweites Impfregister zu haben, um das Infektionsgeschehen und die Immunisierungsrate beobachten zu können.
Nein. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer ELGA-Abmeldung und dem e-Impfpass. Ihre Impfung wird automatisch in den e-Impfpass eingetragen.
Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird automatisch ein EU-konformes Impfzertifikat erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass (Zugang über gesundheit.gv.at) zur Verfügung gestellt. Für diesen Abruf ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Wurde das Impfzertifikat einmal heruntergeladen und abgespeichert, kann es für die gesamte Gültigkeitsdauer als Nachweis einer erhaltenen Corona-Schutzimpfung verwendet werden. Ein erneuter Abruf des Zertifikats ist aber jederzeit möglich.
In ausgewählten Test- und Impfstraßen können Impfnachweise während der Öffnungszeiten als Ausdruck abgeholt werden.
Teststraßen:
- 15., Stadthalle (Roland-Rainer-Platz 1)
MA 15 – Impfzentren:
- 3., TownTown, Thomas-Klestil-Platz 8/2
- 22., Schrödingerplatz, Eingang VHS (Schrödingerplatz 1) Ausgang: Bernoulistraße 1
Zusätzlich kann man sich das Impfzertifikat auch in Apotheken, bei niedergelassene ÄrztInnen, bei den Kundenservicestellen oder der Österreichischen Gesundheitskasse kostenlos ausdrucken lassen.
Ja. Um einen besonders niederschwelligen Zugang zu den Impfzertifikaten zu gewährleisten, wird allen Personen, die bis Ende Juni 2021 vollimmunisiert wurden, ihr Impfzertifikat per Post zugesandt.
Unter der Voraussetzung, dass Sie einmal in einer Wiener Teststraße registriert wurden und in weiterer Folge testen waren und daher Homecare nutzen, werden Sie automatisch via SMS verständigt, sobald Ihr Impfnachweis vom Gesundheitsministerium ausgestellt wurde. Mit dem Link aus der SMS und Ihrem 12-stelligen PIN können Sie dann den Impfnachweis in Homecare abrufen. Wenn Sie diesen PIN nicht mehr haben, müssen Sie erneut in eine der Wiener Teststraßen gehen.
Bei fehlerhaften Zertifikaten steht die AGES-Hotline unter 0800 555 621 zur Verfügung.
Bei Verlust des Impfpasses ist von der betroffenen Person eine Verlustanzeige vorzuweisen. Erst dann wird nach Prüfung der Daten ein neuer Impfpass mit einem Duplikats Stempel ausgestellt. Zumal es sich bei einem Impfpass um ein Dokument (wie z.B. ein Führerschein) handelt wird hier eine Verlustanzeige verlangt. Sie können einen neuen Impfpass in jenem Impfzentrum beantragen, in welchem Sie Ihre Impfung erhalten haben.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- E-Card
- E-Impfpass Auszug (diesen erhalten Sie kostenfrei in jeder Apotheke)
Einen Genesungsnachweis erhalten Sie bis zu sechs Monate nach Ihrer Erkrankung, wenn diese durch PCR-Testung bestätigt wurde. Falls Ihre Erkrankung innerhalb der sechs-Monate-Frist liegt und Sie sich bereits einmal in einer Wiener Teststraße testen ließen, erhalten Sie automatisch eine SMS mit einem Link. Mit ihrem 12-stelligen PIN können Sie dann Ihren Genesungsnachweis abrufen. Liegt Ihre Erkrankung länger zurück, dann bekommen Sie diesen Nachweis nicht mehr und es ist zu empfehlen, sich impfen zu lassen.
Weiterhin können bereits bestehende Nachweise vorgezeigt werden: ein Absonderungsbescheid, eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 oder ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper. Auch wenn durch diese keine Ausstellung eines Genesungszertifikats erfolgt ist.
Das Genesungszertifikat ist bis zu 6 Monate nach Ihrer Genesung gültig.
Sollte Ihr Genesungszertifikat – 6 Monate nach Genesung – abgelaufen sein, erlöschen damit sämtliche Reiseerleichterungen und Eintrittsberechtigungen, die Sie durch die 2-G-Regel (vormals 3-G-Regel) erhalten haben. Es wird Ihnen dringend (u.a. vom Nationalen Impfgremium, European Medicines Agency) empfohlen, sich mit einer Corona-Schutzimpfung impfen zu lassen. Nur so können Sie das erhöhte Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken reduzieren und zur Eindämmung der Pandemie beitragen.
Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen.
Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen. Zertifikate für geimpfte Genesene bleiben in der Übergangszeit aber gültig.
- Die erste Impfserie 2 Impfungen (Impfzertifikat 2/2 oder 2/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 180 Tage ab der 2. Impfung gültig. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-17 Jahren liegt die Gültigkeit der Impfzertifikate bei 210 Tagen (7 Monaten). Für die Einreise nach Österreich sind diese Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
- Das Impfzertifikat nach der 3. Impfung (Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 365 Tage ab der 3. Impfung gültig.
- Das Impfzertifikat nach der 4. Impfung (Impfzertifikat 4/4 oder 4/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) gilt 365 Tage ab dem Tag der letzten Impfung.
Das Impfzertifikat gilt aktuell 6 Monate (180 Tage) nach Ihrer ersten Impfserie (bestehend aus 2 Corona-Schutzimpfungen). Der Impfschutz lässt allerdings mit der Zeit nach und damit steigt auch das Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Daher empfiehlt das nationale Impfgremium eine Vervollständigung der Grundimmunisierung (3. Impfung) 6 Monate (180 Tage) nach Ihrer zweiten Impfdosis. Nur so können Sie das erhöhte Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, reduzieren und zur Eindämmung der Pandemie beitragen.
Wenn Sie eine 3. Impfung erhalten haben, aktualisieren Sie Ihren Impfstatus über einen Ausdruck eines Impfzertifikates, den sie in Apotheken, bei niedergelassene Ärzt*innen oder in der Kundenservicestelle der österreichischen Gesundheitskasse kostenlos ausdrucken lassen können. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, das Impfzertifikat über die App des Grünen Pass aktualisieren zu lassen.
So funktioniert die App:
Laden Sie die App im iOS App Store oder Google Play Store herunter. Dann scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Zertifikat oder fügen Sie das PDF über das Teilen-Menü zu der App hinzu. So haben Sie Ihr Zertifikat immer dabei, auch ohne Internetverbindung.
Impfung bei Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen Bereich (4)
Bitte kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Wenn sie oder er sich für das Corona-Schutzimpfungsprogramm gemeldet hat, können Sie dort einen Termin vereinbaren.
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle sozialversicherten Personen und bei der KFA Wien krankenversicherten Personen und für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen gratis. Das gilt für ÖGK, BVAEB und SVS.
Wenn Sie keine Sozialversicherung haben, muss ein Impfhonorar mit der Ärztin oder dem Arzt abgerechnet werden. Die Höhe des Impfhonorars erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Hausärztinnen und -ärzte impfen derzeit mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, und, wenn vorhanden, Ihre e-card und Ihren Impfpass zur Impfung mit.
Ablauf der Corona-Schutzimpfung (6)
Die Corona-Schutzimpfung ist kostenlos.
Bitte registrieren Sie sich zunächst hier, anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewünschten Termin innerhalb Ihrer Personen- oder Altersgruppe zu buchen.
Hier können Sie den Impfbogen zur Corona-Schutzimpfung herunterladen. Den Impfbogen bekommen Sie auch per Mail im Rahmen der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung als PDF-Datei. Idealerweise nehmen Sie den ausgefüllten Impfbogen bereits zur Impfung mit. Er liegt aber auch bei der Impfstelle vor Ort auf. Bitte bringen Sie auch zum zweiten Termin einen ausgefüllten Impfbogen mit. Damit vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Wie viele andere Impfungen auch, wird die Injektion in den Muskel des Oberarms gesetzt.
Bitte buchen Sie sich hier einen neuen Termin. Sie haben auch die Möglichkeit, das Angebot Impfen ohne Termin in Anspruch zu nehmen.
Es besteht kein Grund zur Sorge, solange die 1. Teilimpfung nicht viele Wochen zurückliegt. Holen Sie die 2. Teilimpfung auf jeden Fall nach, denn nur mit einer Impfung sind Sie nicht oder unzureichend geschützt. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 1450 oder buchen Sie hier Ihren Ersatztermin.
Impfstoffe, Wirksamkeit und Nebenwirkungen (21)
Derzeit werden in Österreich die Impfstoffe von
- BioNtech/Pfizer
- Spikevax (Moderna) bivalent BA.1 und BA.4/5
- Novavax (Nuvaxovid)
- Sanofi Pasteur MSD (VidPrevtyn Beta) – wird ausschließlich für 3.- und anschließende Auffrischungsimpfungen verabreicht.
Diese werden je nach Verfügbarkeit, medizinischer Empfehlung und Altersvorgaben so rasch wie möglich angeboten.
Wenn Sie einen Termin in Ihrer Altersgruppe buchen, haben Sie vorab die Möglichkeit, den gewünschten Impfstoff auszuwählen. Für ein spontanes „Impfen ohne Termin“ in den jeweiligen Impfboxen, entfällt diese Option allerdings. Bitte beachten Sie, dass der Impfstoff, je nach Verfügbarkeit, an den Ort der Impfung gebunden ist. Das hat zur Folge, dass vor Ort Änderungen des zugeteilten Impfstoffes, nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sind.
Ein RNA-Impfstoff oder mRNA-Impfstoff beruht auf speziellen Botenmolekülen, den Ribonukleinsäuren (RNA oder RNS). Das injizierte Botenmolekül enthält den genetischen Code für einen Eiweißbaustein gegen das Corona-Virus. Dieser Eiweißbaustein wird nach Injektion vom Körper produziert und löst eine maßgeschneiderte Immunreaktion aus. Somit lernt das Immunsystem, Abwehrstoffe zu produzieren, die sich bei einer Infektion sofort gegen das Coronavirus richten und es erfolgreich an der Vermehrung in unserem Körper hindern. Nach kurzer Zeit wird die injizierte RNA vom Körper vollständig abgebaut.
Obwohl zwischen dem ersten Auftreten des Coronavirus und der Verfügbarkeit der wirksamen Impfstoffe nur wenig Zeit vergangen ist, wurden alle Anforderungen an diese Impfstoffe eingehalten und keine Abstriche bei Qualität, Art und Umfang der behördlichen Begutachtung gemacht. Alle COVID-19 Impfstoffe werden in umfangreichen Studien mit mehreren zehntausend TeilnehmerInnen entwickelt und auf Sicherheit und Wirksamkeit getestet.
In den Zulassungsstudien aller Impfstoffe weltweit wurden keine schweren oder unerwünschten Nebenwirkungen beobachtet. Nach der Impfung kann es an der Einstichstelle zu Wärmegefühl, Rötung und Druckschmerz kommen. Die Reaktionen an der Einstichstelle sind relativ häufig und treten bei 8 von 10 Geimpften auf. Diese Nebenwirkung ist eventuell lästig, aber harmlos und nach wenigen Tagen verschwunden. Sollten jedoch trotzdem Nebenwirkungen anhalten oder neu auftreten (wie Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Atemnot, Schmerzen in den Armen oder Beinen etc.) sollte eine Ärztin oder ein Arzt zur Abklärung einer Thrombose aufgesucht werden. Die bisher beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen wie beispielsweise Trombosen, ändern nichts an der von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) uneingeschränkte Zulassung der Impfstoffe, da der Vorteil im Sinne des Infektionsschutzes den Nachteil durch eine evtl. Nebenwirkung überwiegt. Eine Beobachtung des eigenen Gesundheitszustandes wird empfohlen.
Ja, Sie können zum Beispiel Medikamente mit Paracetamol einnehmen. Diese beeinflussen die Wirkung der Impfung nicht.
Corona-Schutzimpfungen fallen, so wie alle per staatlicher Verordnung im persönlichen und allgemeinen Interesse dringend empfohlenen Impfungen, unter die Schutzbestimmungen des Impfschadengesetzes. Das bedeutet, dass Sie im Falle von möglichen Impfschäden auch ohne, dass jemanden daran ein Verschulden trifft, von der Republik eine Entschädigung erhalten
Bereits nach der 1. Teilimpfung werden Antikörper gebildet und die Schutzwirkung beginnt 3 Wochen danach. Doch für einen vollen, anhaltenden Schutz ist die 2. Teilimpfung sowie eine 3. Impfung nach gegebener Zeit notwendig. Nach der 2. Teilimpfung dauert es rund 7 Tage, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Für den Impfstoff Jcovden (Janssen) gibt es die Empfehlung des „Nationalen Impfgremiums“, sich ebenfalls eine weitere Impfung verabreichen zu lassen. Dabei gilt es zu beachten, dass eine zweite Impfung vorzugsweise über einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna) verwendet wird.
Bei den meisten Geimpften sind 90 Tage nach der Impfung noch ausreichend Antikörper nachweisbar. Eine längere Wirkung wird vermutet, ist aber derzeit noch nicht wissenschaftlich bewiesen, da der Zeitraum der Beobachtungen noch zu kurz ist. Angesichts der neuen epidemiologischen Situation durch die Delta-Variante wird empfohlen, sich eine 3. Impfung (frühestens 6 bis spätestens 9 Monate) nach der vorgesehenen 2. Impfdosis verabreichen zu lassen.
Ein Schutz ist nach rund 7 Tagen gegeben.
Der Impfstoff von Vaxzevria (AstraZeneca) wurde wie jeder andere Impfstoff, der vor COVID-19 schützen soll, intensiv geprüft, bevor er auf den Markt gebracht wurde. Vaxzevria (AstraZeneca) ist nicht mit einem Anstieg des Gesamtrisikos für Blutgerinsel (thrombo-embolische Ereignisse) verbunden. Darüber hinaus können die Symptome bei einem Blutgerinnsel großteils bei rechtzeitiger Erkennung sehr gut therapiert werden. Er ist wirksam und jedenfalls gut geeignet zur Verhinderung von schweren Verläufen von COVID-Erkrankungen. Sollten jedoch Nebenwirkungen anhalten oder neu auftreten (wie Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Atemnot, Schmerzen in den Armen oder Beinen etc.) sollte eine Ärztin oder ein Arzt zur Abklärung einer Thrombose aufgesucht werden. Nationale Expertengremien haben sich für die Verwendung von Vaxzevria (AstraZeneca) ausgesprochen, weil der Nutzen eindeutig belegt ist und täglich Menschenleben rettet.
Bitte beachten Sie, dass der Impfstoff AstraZeneca österreichweit seit 01.12.2021 nicht mehr verfügbar ist und vorerst auch nicht nachbestellt wird.
Sind nach einer ersten Impfung schwere Nebenwirkungen aufgetreten, die einen Impfstoff-Wechsel rechtfertigen oder ist dies aus Sicht der zu impfenden Person dringend wünschenswert, so kann unter Berücksichtigung einer entsprechenden ärztlichen Beratung ein Impfstoffwechsel zu einem Off-Label Use angeboten werden. Es sind nun dafür keine Atteste mehr notwendig, allerdings liegt die Letztverantwortung bei der aufklärenden Ärztin bzw. beim aufklärenden Arzt.
Der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax ist ein Impfstoff zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Personen ab 12 Jahren. Dabei handelt es sich um einen proteinbasierten, rekombinanten Impfstoff mit Adjuvans, der zur Grundimmunisierung in einem 2-Dosen-Schema verabreicht wird.
Zur Grundimmunisierung wird Nuvaxovid in 2 Dosen in einem Abstand von 3 Wochen verabreicht (16-45 Tage möglich) und ist ab 12 Jahren zugelassen (3. Impfungen sind ab 18 Jahren zugelassen). Es wird in der Regel in den Oberarmmuskel verabreicht.
Nuvaxovid wirkt, indem es den Körper darauf vorbereitet, die COVID-19-Krankheit abzuwehren. Es enthält eine im Labor hergestellte Version des Spike-Proteins. Es enthält außerdem ein „Adjuvans“, einen Stoff, der dazu beiträgt, die Immunantwort auf den Impfstoff zu verstärken. Wenn einer Person der Impfstoff verabreicht wird, erkennt ihr Immunsystem das im Impfstoff enthaltene Protein als „fremd“ und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – dagegen. Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, wird das Immunsystem das Spike-Protein auf dem Virus erkennen und darauf vorbereitet sein, das Virus abzuwehren. Die Antikörper und Immunzellen können gegen COVID-19 schützen, indem sie zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, seinen Eintritt in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören.
Die Anwendung von Nuvaxovid steht für die zwei ersten Teilimpfungen Personen ab 12 Jahren und für die 3. Teilimpfung Personen ab 18 Jahren zur Verfügung.
Es ist normal, dass nach einer Impfung bestimmte Nebenwirkungen auftreten können. Denn es kann zeigen, dass der Körper auf den Impfstoff reagiert und Abwehrstoffe bildet. Meist sind die Nebenwirkungen leicht und legen sich innerhalb weniger Tage wieder. Dazu gehören Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Empfindlichkeit und Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit und Unwohlsein. Diese Nebenwirkungen betrafen mehr als 1 von 10 geimpften Personen. Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle, Fieber, Schüttelfrost und Schmerzen in den Gliedmaßen traten bei weniger als 1 von 10 geimpften Personen auf. Vergrößerte Lymphknoten, Bluthochdruck, Hautausschlag, Hautrötung, Juckreiz an der Injektionsstelle und juckender Ausschlag waren gelegentliche Nebenwirkungen (die weniger als 1 von 100 Personen betrafen).
Derzeit soll der Impfstoff in erster Linie für Erstimpfungen und Personen mit Kontraindikationen (Gegenanzeigen oder Anwendungsbeschränkungen) zu bisher zugelassenen Impfstoffen eingesetzt werden.
Die Pharmaunternehmen Moderna und BionTech/Pfizer haben Impfstoffe hergestellt, die zusätzlich entweder gegen Omikron-Varianten BA.1 oder gegen Omikron BA.4/BA.5 gerichtet sind. Die angepassten Impfstoffe von Moderna und BionTech/Pfizer sind sogenannten bivalente Impfstoffe. Das bedeutet, sie enthalten jeweils die Hälfte der Menge ursprünglichen Impfstoff und eine Hälfte auf die BA.1- oder BA.4-5-Variante von SARS-CoV-2 angepassten Impfstoff. Damit sollen sie sowohl gegen die ursprüngliche Form und viele Varianten des Coronavirus als auch speziell gegen die Omikron-Variante BA.1 bzw. BA 4-5 wirken und schützen.
Es sind folgende bivalente Impfstoffe für Personen ab 12 Jahren zugelassen und in Österreich teilweise auch schon verfügbar:
- Comirnaty Original/Omicron BA.1 für Personen ab 12 Jahren
- Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1 für Personen ab 30 Jahren
- Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.4-5 für Personen ab 30 Jahren
- Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (15/15 Mikrogramm pro Dosis) für Personen ab 12 Jahren
- Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 (5/5 Mikrogramm pro Dosis) für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
Alle Personen ab dem 12. Geburtstag können auf eigenen Wunsch den angepassten (bivalenten) Impfstoff für Ihre Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) sowie zur anschließenden Auffrischungsimpfungen erhalten (off-label). Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können die bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (BA4/BA5) für Ihre Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) erhalten. Es gilt dabei zu beachten, dass die 4. Impfung für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren derzeit nicht empfohlen ist.
- Ausdrücklich empfohlen werden bivalente mRNA-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen (4. Impfung).
- Für die 3. Impfung besteht sowohl für monovalente (ursprüngliche) Impfstoffe als auch bivalente mRNA-Impfstoffe eine Zulassung. Die bisher publizierten Daten zeigen eher einen positiven Einfluss eines Impfstoffwechsels als negative Einflüsse.
Bitte beachten Sie dabei, dass eine Impfung mit dem angepassten (bivalenten) Impfstoff von Moderna erst für Personen ab dem vollendetem 30.Lebensjahr empfohlen wird.
Klinische Studien zeigten, dass auch die angepassten bivalenten Impfstoffe einen guten Schutz insbesondere vor schweren Verlauf gegen andere Varianten von SARS-CoV-2 erreichen. Warten Sie also nicht auf weitere Adaptionen des Impfstoffes, um Ihre Grundimmunisierung zu vervollständigen, oder wenn ihre 3. Impfung bzw. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) jetzt fällig ist.
Schutz und Sicherheit (9)
Nein, da die Impfung keinen Virus, sondern nur einen Bauplan für die Bildung eines Proteins, gegen das dann im Körper Abwehrstoffe gebildet werden, enthält.
Die verwendeten Impfstoffe schützen sehr gut vor möglichen schweren Verläufen bei COVID-19 Erkrankungen. Das heißt, die Geimpften erkranken bei einer Infektion nur leicht oder gar nicht. Es gibt vermehrt, auf Basis der epidemiologischen Kennzahlen, den Hinweis, dass auch die Übertragung des Virus vermindert wird, wenn Sie bereits geimpft sind.
Ja! Die Maske dient dem Selbstschutz, besonders aber dem Fremdschutz. Viren können eingeatmet und durch die Atemluft verbreitet werden.
Ja, weder Sport noch ein Saunabesuch beeinflussen die Wirksamkeit der Impfung. Vermeiden Sie aber besonders intensives Training und verschieben Sie dieses um 2 bis 3 Tage. Falls Sie sich nach der Impfung nicht ganz fit fühlen, treiben Sie besser keinen Sport. Beim Krafttraining sollten Sie damit rechnen, dass die Einstichstelle der Impfung schmerzt.
Bitte vermeiden Sie in den ersten Tagen nach der Impfung übermäßigen Alkoholgenuss.
Nein, bitte lassen Sie sich zuerst unbedingt durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt beraten. Wenn Sie regelmäßig sogenannte Immunsuppressiva oder Kortison-Präparate einnehmen, benötigen Sie eine genaue Abklärung vor einer eventuellen Impfung.
Laut der Empfehlung des nationalen Impfgremiums handelt es sich bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen um Impfstoffe, die wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es nicht zwingend notwendig , ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Vor und nach planbaren Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.aekwien.at/web/wien/faq-covid-impfung
Nein, bitte verschieben Sie Ihren Termin auf impfservice.wien oder vereinbaren Sie einen neuen Impftermin frühestens 3 Wochen nach Ihrer Erkrankung unter 1450, damit ihn eine andere Person wahrnehmen kann.
Bei Überschreiten der maximal empfohlenen Impfintervalle soll die jeweilige Impfung ehestmöglich nachgeholt werden (off-label).
Ausnahme: Wenn zwischen 1. und 2. Impfung ein Intervall von 6 Monaten überschritten wurde. In diesem Fall ist die 2. Impfung als 1. Impfung anzusehen und es sollte weiter geimpft werden, auch nach Impfung mit Jcovden (Janssen). Ansonsten gibt es keinen Hinweis, dass eine derartige Verlängerung des Impfintervalls zu einem eingeschränkten Impfschutz nach der 2. oder weiteren Impfungen führt. Diese off-label-Anwendung außerhalb des zugelassenen Intervalls erfordert die Aufklärung der zu impfenden Person.
Wenn das empfohlene Intervall zwischen 2. und 3. Impfung überschritten wurde, sollte die 3. Impfung ehestmöglich erfolgen, es ist kein Neubeginn der Impfserie notwendig.
Schwangere und stillende Mütter (20)
JA, in zahlreichen Studien, Schwangeren-Registern und bei Erfahrungswerten von vielen tausend Schwangeren gab es keinen Unterschied hinsichtlich Nebenwirkungen gegenüber Nicht-Schwangeren.
NEIN, im Impfstoff ist ein Eiweiß eingebaut, das einem Teil des Corona Virus („Spikeprotein“) entspricht. Dieser Teil wird als „fremd“ erkannt. Dadurch werden Antikörper gebildet, die im Fall einer Erkrankung die COVID-19 Infektion Viren angreifen und soweit wie möglich unschädlich machen. Diese Antikörper können über die Nabelschnur zum Kind gelangen und das Kind dadurch schützen. Das Eiweiß wird innerhalb weniger Tage nach der Impfung abgebaut und ist dann nicht mehr vorhanden, der Impfstoff tritt auch nicht auf das Kind im Mutterleib über.
NEIN, der Impfstoff wird innerhalb weniger Tage abgebaut, es verbleiben die Antikörper, die gegen Corona Viren wirken.
Medikamente werden primär nie an Schwangeren angewandt, da man zuerst Anwendungsdaten von nicht -Schwangeren abwartet. Daher werden Impfungen meist erst nach Jahren für Schwangere zugelassen. Allerdings wissen viele Frauen nicht, dass sie schwanger sind und lassen sich in der (Früh-) Schwangerschaft unwissentlich impfen. Aus diesen Beobachtungen und Daten kann man dann rückschließen, ob der Impfstoff für das Ungeborene sicher ist. Bei der Corona Impfung wurden innerhalb eines Jahres mehr als 8 Milliarden Impfungen verabreicht, darunter auch viele tausend Schwangere, es zeigten sich in der Gesundheit der Neugeborenen keine Unterschiede zu jenen der ungeimpften Mütter.
NEIN, Studien zeigen keinen Unterschied in der Häufigkeit von Fehlgeburten zwischen geimpften und ungeimpften Frauen.
NEIN Bei einer COVID-19-Infektion der Mutter wurde aber eine Verdoppelung des Risikos für eine Totgeburt beobachtet.
Die häufigsten Schwangerschaftskomplikationen wie Blutung/Fehlgeburt treten vor der 14. Schwangerschaftswoche auf. Da grundsätzlich mehr als 20% aller Schwangerschaften in einer Fehlgeburt enden, würde im Falle einer in der Frühschwangerschaft erfolgten Impfung ein ursächlicher Zusammenhang hergestellt werden, obwohl es derzeit keine Studien gibt, die diese Ängste untermauern. Um dies zu vermeiden werden generell Impfungen in der Schwangerschaft ab dem 2. Trimenon empfohlen. Daher hat sich die OEGGG entschlossen, die Impfung ab der 14.SSW zu empfehlen.
Unter Moderna zeigte sich bei jungen Menschen eine seltene Komplikation (Herzmuskelentzündung), die unter Pfizer extrem selten beobachtet wurde, deshalb wird im Allgemeinen bei Personen unter 30 Jahren die Pfizer-Impfung als erste Wahl gesehen.
NEIN, der Impfstoff tritt nicht in die Muttermilch über, sehr wohl aber die von der Mutter gebildeten Antikörper, die den sogenannten Nestschutz bilden und so auch das Kind schützen.
Ja, alle Personen, die eine Erstimpfung erhalten haben, werden vollständig immunisiert.
Grundsätzlich wurden bei Schwangeren keine anderen oder schwereren Impfreaktionen als bei Nicht-Schwangeren beobachtet. An der Impfstelle können Schmerzen, Rötungen und Schwellungen auftreten. Darüber hinaus kann es sehr häufig zu Müdigkeit, Kopf-, und Muskel- oder Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber kommen. Diese Symptome verschwinden normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung wieder.
Die meisten Erfahrungen zur Impfung von Schwangeren liegen zu dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer vor, deshalb sollte dieser eingesetzt werden. Fallweise ist auch das Einsetzen des mRNA-Impfstoffes von Moderna ist zulässig.
Der Impftermin kann über 1450 oder selbständig über Ihr Profil auf impfservice.wien verschoben werden, wenn die Schwangere zum vorgesehenen Zeitpunkt aufgrund von Entbindung oder Spitalsaufenthalt verhindert ist.
Die Corona-Schutzimpfung wird ab der 14. Schwangerschaftswoche verabreicht. Wenn eine Impfung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist, weil die Schwangerschaft noch nicht bekannt war, ist das kein Grund die zweite Teilimpfung mit BioNTech/Pfizer, auch wenn die 1. Teilimpfung mit AstraZeneca war, nicht wahrzunehmen.
Bei Auftreten von Fieber >39°C oder Fortbestehen von erhöhter Temperatur >37,2°C über einen Zeitraum länger als 48 Stunden, bei verminderten Kindsbewegungen, vaginaler Blutung, Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit sowie Blasensprung sollte sich die Schwangere umgehend an ihre Geburtsklinik wenden.
Schwangere wurden im Rahmen der Zulassungsstudien nicht speziell untersucht. Im Rahmen des Impfsicherheitsregisters V-Safe in den USA konnten aber bereits 70.000 geimpfte Schwangere erfasst werden. Es zeigten sich dabei keine relevanten Sicherheitsrisiken nach einer Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer oder Moderna).
Die Impfung bietet einen nahezu vollständigen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf. Schwangere haben zwar kein höheres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, aber das Risiko, aufgrund einer Infektion einen schwereren Krankheitsverlauf zu erleiden, steigt. Außerdem besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für Komplikationen wie zum Beispiel einer Frühgeburt. Durch die Impfung geben Sie als Schwangere und Stillende die schützenden Antikörper an ihr Kind weiter, das dadurch nach der Geburt automatisch Grundimmunisiert ist.
Sie können sich trotzdem impfen lassen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass mRNA-Impfstoffe oder Bestandteile desselben in die Muttermilch übergehen. Auch bei Vektorimpfstoffen ist kein Risiko zu erwarten. Im Gegensatz dazu sind die positiven Effekte des Stillens allgemein bekannt. Es sollte daher auch bei einer Impfung nicht abgestillt werden.
Wenn keine Wirkstoffunverträglichkeit vorliegt, können Schwangere bei Schmerzen und erhöhter Temperatur bis zu 3x täglich 1000mg Paracetamol einnehmen. Auch eine Medikation mittels Metoclopramid bei Übelkeit/Erbrechen bis zu 3x täglich ist für Schwangere bedenkenlos möglich. Sie werden außerdem vor Ort von der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt noch einmal diesbezüglich beraten.
Es wird vom Nationalen Impfgremium (NIG) empfohlen, die Covid-19 Impfung (BioNTech/Pfizer) ehestmöglich im Wochenbett (Zeitraum von ca. 6 – 8 Wochen nach der Geburt) nachzuholen
Vorerkrankungen und AllergikerInnen (3)
Bitte beraten Sie sich vor der Impfung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. In den meisten Fällen wird eine Impfung gefahrlos möglich sein. Um einen Bluterguss zu vermeiden sollten sie nach der Impfung 3 bis 5 Minuten fest auf die Impfstelle drücken (nicht reiben).
Bitte weisen Sie jedenfalls Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt umfassend auf eventuelle Allergien hin und nehmen Sie Ihren Allergieausweis zur Impfung mit. Eine Impfung wird in den meisten Fällen möglich sein. Nur Vielfachallergiker mit teils unbekannten Allergieauslösern oder Personen, die schon einmal auf Impfstoffe mit einer Sofortallergie reagiert haben, sollten nicht geimpft werden. Sie werden außerdem vor Ort von der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt noch einmal bezüglich Ihrer Allergien befragt und beraten.
Nicht ohne vorherige Beratung durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. In vielen Fällen wird eine Impfung trotzdem möglich sein. Eine genaue Abklärung ist jedoch vor der Impfung notwendig.
Pflegebedürftige und nicht mobile Personen (9)
Natürlich darf Sie eine Person begleiten, diese kann sich, sofern der Wunsch vorhanden, ebenfalls impfen lassen.
Bitte fragen Sie zunächst Verwandte oder Bekannte, ob diese Sie zur Impfstelle bringen können. Sollte das nicht möglich sein, steht ein Fahrtendienst oder Krankentransport zu Verfügung. Beide Möglichkeiten können Sie bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt beantragen.
Die Kosten für den Fahrtendienst sind privat zu bezahlen und der Termin ist selbst zu organisieren. Bei zwingend notwendigen medizinischen Gründen können die Kosten für diesen Transport bei der Gebietskrankenkasse mit der entsprechenden Bewilligung nachträglich eingereicht werden.
Der Krankentransport ist ebenfalls privat zu organisieren. Wenn Sie eine Transportbewilligung von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt erhalten, werden die Kosten dafür von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn Sie keine gültige Versicherung haben, oder keine Transportbewilligung erhalten, ist ein Transport trotzdem möglich, jedoch privat zu begleichen.
Wenn Sie eine Genehmigung erhalten haben, können Sie entweder 1450 wählen um einen Impftermin zu vereinbaren oder das Angebot des Impfens ohne Termins wahrnehmen.
Bitte geben Sie den Impfbogen Ihrer Erwachsenenvertreterin oder ihrem Erwachsenenvertreter. Auf der Rückseite ist die Einverständniserklärung für die Impfung, diese muss sie oder er unterschreiben. Die Fragen zur Gesundheit (Anamnese) auf der Vorderseite des Impfbogens dürfen Sie selbst beantworten.nIhre Erwachsenenvertreterin oder Ihr Erwachsenenvertreter soll bitte auch gleich einen 2. Impfbogen für die 2. Teilimpfung unterschreiben. Die Fragen zur Gesundheit (Anamnese) auf dem 2. Impfbogen füllen Sie bitte erst kurz vor der 2. Teilimpfung aus, denn es könnte sich seit der 1. Teilimpfung an Ihrem Gesundheitszustand etwas geändert haben.
Unter 1450 können Sie telefonisch einen Antrag stellen. Nach dem Anruf ist noch kein Impftermin gebucht. Eine Schriftliche Antragstellung ist nicht möglich.
Nachdem Sie einen Antrag unter 1450 gestellt haben, werden Sie innerhalb der nächsten 14 Tage angerufen, um einen Termin zu vereinbaren. Aufgrund einer individuellen Evaluierung der einzelnen Anliegen, kommt es zu einer Bearbeitungszeit von 2 Wochen.
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden folgende Personendaten benötigt:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Adresse (Straße, Stiege, Stock, Tür, PLZ)
- Telefonnummer & wenn vorhanden eine E-Mailadresse
- Beschreibung des Grundes für die Notwendigkeit des mobilen Impfteam-Termins.
- Datum der vorherigen Corona-Schutz-Impfungen & den damals verwendeten Impfstoff
Angeboten werden die Impfstoffe:
- Comirnaty – Pfizer BioNtech
- Spikevax – Moderna
- Nuvaxoid – Novavax
Es werden alle Teilimpfungen und Auffrischungen angeboten.
Bitte bereiten sie folgende Dokumente vor Eintreffen des Arztes / der Ärztin vor:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, ectc.)
- E-Card (falls vorhanden)
- Impfpass
Es ist möglich, mehrere Personen für eine Impfung daheim mit einem Antrag anzumelden. Alle genannten Personen müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Informationen zu weiteren aktuellen Impfaktionen
Mpox (Affenpocken) – Allgemeine Informationen und Impfung (14)
Mpox (Affenpocken) ist eine meldepflichtige Virus-Erkrankung. Dieses Virus ist eng verwandt mit den echten Pocken, die durch eine weltweite konsequente Impfkampagne bis 1977 ausgerottet wurden. Im Menschen können die Viren eine den echten Pocken ähnliche Erkrankung auslösen. Tödliche Verläufe sind im Gegensatz zu den echten Pocken bei Mpox (Affenpocken) selten. Als besonders gefährdet für einen schweren Verlauf gelten immungeschwächte Personen, Schwangere und Kinder.
In West- und Zentralafrika erfolgt die Übertragung v.a. über infizierte Tiere (Nager und Affen). Die Übertragung von Mensch zu Mensch kann durch Kontakt mit den infektiösen Hautläsionen, über die Schleimhäute durch Sprechen, Husten, Niesen bei engem und längerem Kontakt und durch Körperflüssigkeiten z.B. bei Sexualkontakten erfolgen. Auch durch Benutzen gleicher Wäsche, Hygieneartikel oder Büroutensilien oder Einatmen von virusbelastetem Staub, kann eine Übertragung erfolgen.
Nach 5 bis 14 Tagen, spätestens nach 21 Tagen, treten die ersten Symptome auf. Dazu zählen Fieber, allgemeine Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen- Darmbeschwerden und eine oft schmerzhafte Schwellung der Lymphknoten. Nach weiteren 1 bis 3 Tagen kommt es zu sich ausbreitenden Hautveränderungen (zunächst Flecken, dann Knötchen und schließlich Bläschen, die verschorfen und unter Abfallen des Schorfs abheilen). Die oftmals nur diskreten Hauterscheinungen können schmerzen und jucken. Auch im Genitalbereich kann es zu sehr schmerzhaften, offenen Stellen kommen. Alle Hauterscheinungen sind bis zum Abfall des Schorfs infektiös.
Mittels Abstrich aus den Hautveränderungen oder Rachenschleimhaut kann mit der PCR-Methode im Speziallabor das Virus nachgewiesen werden. Die Abstrich Entnahme erfolgt von medizinischem Personal unter Schutzmaßnahmen.
Symptomatische Personen, die Kontakt zu einem Mpox-(Affenpocken)-Fall hatten, müssen sich sofort absondern und 1450 kontaktieren. Mit Mpox (Affenpocken) nachweislich Infizierte müssen so lange abgesondert bleiben, bis der letzte Schorf abgefallen ist.
Die behördliche Absonderung endet mit einer abschließenden (fach)ärztlichen Begutachtung nach etwa 3-4 Wochen. Kontaktpersonen von Mpox-(Affenpocken)-Fällen müssen sich 21 Tage lang selbst überwachen, d.h. auf das Auftreten von Fieber, Kopf- oder Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen und beginnende Hautausschläge achten und täglich die Gesundheitsbehörde über ihren Gesundheitszustand informieren. Körperliche und insbesondere auch sexuelle Kontakte (das gilt auch für geschützte sexuelle Kontakte) sollten in dieser Zeit vermieden werden. Es sind Kontakte zu immungeschwächten Personen, Kindern, Schwangeren und auch Haustieren zu vermeiden.
Wiener Gesundheitsberatung – das Gesundheitstelefon der Stadt Wien ist unter 1450 rund um die Uhr erreichbar.
- Beschränken Sie den Kontakt zu Mitmenschen auf das Mindeste! Wenn unvermeidbar, sollte ein Abstand von mindestens 2m eingehalten werden. (Verzichten Sie auf jeglichen Körperkontakt).
- Trennen Sie sich weitestgehend räumlich von Ihren Mitbewohnern (eigenes Zimmer).
- Tragen Sie eine FFP2-Maske, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen.
- Bedecken Sie Hautläsionen vollständig (Verband/ Bekleidung).
- Verzichten Sie auf Kontakt zu Ihrem Haustier (Übertragbarkeit nicht ausgeschlossen).
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Seife und Wasser.
- Teilen Sie keine Gegenstände (z.B. Handtücher, Geschirr) mit anderen Haushaltsmitgliedern.
- Desinfizieren Sie die Oberflächen von Bad/Toilette nach jeder Benutzung.
- Verwenden Sie ein Flächendesinfektionsmittel, das virenabtötend wirkt.
- Reinigen Sie benutze Oberflächen täglich (Türschnallen, Tische, Smartphones, etc.).
- Verwenden Sie Wäsche, die Sie auf mind. 60°C waschen können oder verwenden Sie einen Hygienespüler mit virenabtötender Wirkung.
- Vermeiden Sie staubaufwirbelnde Tätigkeiten, wie das Ausschütteln von Bettwäsche, Kopfpolstern etc. oder das Staubsaugen.
- Kontaminierten Abfall entsorgen Sie gut verschlossen im Restmüll.
Die Absonderung dauert so lange, bis gewährleistet werden kann, dass keine Infektionsgefahr mehr von Ihnen ausgeht. Dies ist gegeben, wenn alle Schorfe und Krusten abgefallen und die Wunden abgeheilt sind. Sie beträgt mindestens 21 Tage, in manchen Fällen auch bis zu 28 Tage nach Symptombeginn. Gemeinsam mit den behandelnden Ärzt*innen wurde in Ihrem Bescheid ein Datum zur Begutachtung festgelegt. Wenn bei diesem Termin die Ärztin bzw. der Arzt keine Einwände gegen die Aufhebung der Absonderung hat, ist der Bescheid automatisch aufgehoben und Ihre Absonderung beendet.
Nach erfolgter Aufhebung der Absonderung wird mit Ihnen ein Termin für eine behördliche Schlussdesinfektion in Ihrer Wohnung vereinbart. Diese hat innerhalb von 3 Werktagen nach der Entlassung zu erfolgen.
Weitere Empfehlungen: Da nicht auszuschließen ist, dass Körperflüssigkeiten auch nach der Aufhebung der Absonderung infektiös sein könnten (z.B. Sperma), wird die Benutzung von Kondomen und anderen Vorkehrungen für 3 Monate empfohlen.
- Ein Pocken-Impfstoff der 3. Generation des Herstellers Bavarian Nordic wird in den USA unter dem Namen Jynneos® und in der EU unter dem Namen Imvanex® vertrieben. Er ist für Personen ab 18 Jahren zur Vorbeugung gegen Pocken und Mpox (Affenpocken) zugelassen.
- Es handelt sich bei Pocken-Impfstoffen der 3. Generation um eine nicht-vermehrungsfähige Lebendimpfung, bei der aufgrund der Verwandtschaft der Viren von einer Schutzwirkung gegen Mpox (Affenpocken) ausgegangen wird.
- Diese Impfung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugelassen und es liegen in dieser Altersgruppe aktuell keine Studiendaten vor. Somit liegt derzeit keine Empfehlung für eine vorbeugende Verabreichung vor. Ausgenommen davon bleibt die Gabe nach engem körperlichen Kontakt mit einem Fall (z.B. im selben Haushalt), da hier eine Nutzen-Risikoabwägung klar für eine Anwendung spricht (Off-label).
Eine Impfung der breiten Bevölkerung wird derzeit nicht empfohlen und ist nicht vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der entsprechenden Verfügbarkeit der Impfstoffe wird derzeit folgenden Personengruppen eine Impfung angeboten:
- Kontaktpersonen (altersunabhängig): Personen, die engen körperlichen Kontakt mit einer an Mpox (Affenpocken) erkrankten Person hatten.
- Personal in spezialisierten Laboren, die mit Orthopoxviren arbeiten (Arbeit mit Proben von an Mpox (Affenpocken) Infizierten bzw. dem Virus selbst).
- Personen im Rahmen einer Riegelungsimpfung (Impfaktionen zur Unterbindung eines Ausbruchsgeschehens)
- Risikopersonen, die noch keine Impfung gegen Pocken erhalten haben, werden zwei Dosen des Impfstoffs Jynneos® empfohlen. Die zweite Impfung soll 28 Tage nach der ersten Impfung verabreicht werden.
- Für Risikopersonen, die vor Jahrzehnten mit Pockenimpfstoffen der 2. Generation geimpft wurden, ist eine einmalige Impfung ausreichend.
Aufgrund der hohen Ähnlichkeit des Mpox-(Affenpocken)-Virus zu dem Erreger der echten Pocken (Variola maior) kann bei Personen, welche bereits Impfungen gegen Pocken erhalten haben, von einem Teilschutz gegen die Mpox (Affenpocken) ausgegangen werden. Ein Geburtsjahr bis 1980 und die Impfnarbe (meist am Oberarm) können ein Hinweis auf eine vorangegangene Pockenimpfung sein.
Sollten Sie engen körperlichen Kontakt zu einer an Mpox (Affenpocken) erkrankten Person gehabt haben, wird Ihnen so rasch als möglich (bestenfalls innerhalb von 4 Tagen) eine einmalige Impfung mit Jyyneos® empfohlen.
Der in der EU zugelassene Impfstoff Imvanex® ist derzeit in Österreich nicht verfügbar. Die postexpositionelle Impfung mit Jynneos® kann derzeit als Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) an Personen nach Hochrisikokontakt mit gemeldeten Mpox-(Affenpocken)-Erkrankten erfolgen. Sie soll so rasch als möglich nach dem Kontakt erfolgen, bestenfalls innerhalb von 4 Tagen (bis maximal 14 Tage nach Exposition).
Diese Möglichkeit besteht sowohl für Kontaktpersonen mit engem körperlichen Kontakt als auch für medizinisches Personal nach allenfalls ungeschütztem Kontakt.
Die diesbezügliche Erhebung und Kontaktaufnahme erfolgt über das für den Wohnsitz des Erkrankungsfalls zuständige BEZIRKSGESUNDHEITSAMT.
Diphtherie: Impfung und Impfangebote (9)
Diphtherie ist eine ansteckende Erkrankung im Bereich der oberen Atemwege (Hals, Rachen, Nase). Es bilden sich Beläge, die zu Husten und Heiserkeit führen und das Atmen erschweren. Die verantwortlichen Bakterien geben einen Giftstoff ab, der wichtige Organe schädigen kann. Durch Herzmuskel-Entzündung und Nervenlähmungen kann es zu Herzversagen und Atemlähmung und dadurch sogar zum Tod kommen.
Die Impfung gegen Diphtherie ist lang bewährt, allgemein gut verträglich und sicher. Die Schutzrate beträgt nahezu 100%.
Der aktuell verwendete Impfstoff bei Säuglingen und Kleinkindern heißt „Hexyon“.
Im Kleinkindesalter: Infanrix (hexa), Hexavac (Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B und HiB).
- z.B.: Revaxis (Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung)
- Repevax (Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten)
- Boostrix Polio (Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten)
- Boostrix (Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten)
- dTPur (Diphtherie und Tetanus)
- Im Kleinkindesalter: Infanrix hexa, Hexavac, Hexyon (alle Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B und HiB)
Die Impfung gegen Diphtherie ist nur als Kombinationsimpfstoff verfügbar. Damit wird gleichzeitig der Schutz gegen Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung aufgebaut, bei der 6fach-Impfung zusätzlich gegen Haemophilus influenzae und Hepatitis B.
Impf-Schema Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag (6fach-Impfung)
- Impfung: im 3. Lebensmonat
- 2. Impfung: im 5. Lebensmonat
- 3. Impfung: 11. – 12. Lebensmonat
- 4. Impfung*: 7. – 9. Lebensjahr (* als 4-fach Impfung mit Tetanus, Keuchhusten und Polio)
Impf-Schema Grundimmunisierung Kinder ab dem 6. Geburtstag und Erwachsene (4fach-Impfung)
2 Impfungen im Abstand von 1 bis 2 Monaten, 3. Impfung 6 bis 12 Monate nach der 2. Impfung.
Auffrischungs-Impfung
Die Auffrischungs-Impfung erfolgt mit einem Kombinations-Impfstoff, der gleichzeitig vor Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und eventuell auch Polio schützt:
- Personen bis 60 Jahre: alle 10 Jahre Auffrischung empfohlen
- Personen ab 60 Jahre: alle 5 Jahre Auffrischung empfohlen
- Liegt die letzte Auffrischungsimpfung mehr als 20 Jahre zurück, sollte der Impfschutz 4 – 8 Wochen nach der Auffrischungsimpfung durch eine Blutuntersuchung („Titerbestimmung“) kontrolliert werden oder eine zweite Impfung im Abstand von 4 – 8 Wochen erfolgen.
Die Diphtherie-Impfung gehört zum gratis Kinder-Impf-Programm in Österreich. Sie kann bis zum 15. Geburtstag kostenfrei bei der MA15-Impfstelle Town Town und allen Ordinationen des Wiener Impfkonzepts in Anspruch genommen werden.
Ab dem 15. Geburtstag und für Erwachsene ist die Impfung kostenpflichtig.
Eine Liste der Ärzt*Innen des Wiener Impfkonzepts finden Sie hier:
https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/impfen/ordinationsuebersicht.html
https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/pdf/ordinationsuebersicht.pdf
Auf www.impfservice.wien ist die Terminbuchung für die Impfstelle Town Town über den Punkt „Standard- und Auffrischungsimpfungen Town Town“ möglich.
Direkter Buchungslink zur Kampagne.
Diphtherie wird von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen-Infektion übertragen, zum Beispiel durch Niesen oder Husten. Von der Ansteckung bis zu den ersten Krankheits-Anzeichen dauert es 2 bis 5 Tage.
Die Behandlung erfolgt mit einem Gegengift (Antitoxin) und Antibiotika. Von 20 Diphtherie-Kranken sterben auch heute noch 1 bis 4 Menschen.
Weitere Informationen und Links:
- Infoblatt Corona-Schutzimpfung: Deutsch | Englisch | Türkisch | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch | Arabisch | Bulgarisch | Farsi | Paschtu | Polnisch | Rumänisch | Russisch | Slowakisch | Somali | Tschechisch | Ungarisch |Chinesisch
- Ärztekammer Wien
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Stadt Wien Corona-Information
- Informationen zu Impfen ohne Anmeldung
- Hotline der AGES: Unter der Telefonnummer 0800-555-621 können Sie Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe stellen. Die Hotline ist täglich 24 Stunden erreichbar.