Ablauf der Corona-Schutzimpfung
Die Corona-Schutzimpfung ist kostenlos.
Bitte registrieren Sie sich zunächst hier, anschließend haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewünschten Termin innerhalb Ihrer Personen- oder Altersgruppe zu buchen.
Hier können Sie den Impfbogen zur Corona-Schutzimpfung herunterladen. Den Impfbogen bekommen Sie auch per Mail im Rahmen der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung als PDF-Datei. Idealerweise nehmen Sie den ausgefüllten Impfbogen bereits zur Impfung mit. Er liegt aber auch bei der Impfstelle vor Ort auf. Bitte bringen Sie auch zum zweiten Termin einen ausgefüllten Impfbogen mit. Damit vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.
Wie viele andere Impfungen auch, wird die Injektion in den Muskel des Oberarms gesetzt.
Bitte buchen Sie sich hier einen neuen Termin. Sie haben auch die Möglichkeit, das Angebot Impfen ohne Termin in Anspruch zu nehmen.
Allgemeine Fragen
Natürlich darf Sie eine Person begleiten, diese kann sich, sofern der Wunsch vorhanden, ebenfalls impfen lassen.
Bitte geben Sie den Impfbogen Ihrer Erwachsenenvertreterin oder ihrem Erwachsenenvertreter. Auf der Rückseite ist die Einverständniserklärung für die Impfung, diese muss sie oder er unterschreiben. Die Fragen zur Gesundheit (Anamnese) auf der Vorderseite des Impfbogens dürfen Sie selbst beantworten.nIhre Erwachsenenvertreterin oder Ihr Erwachsenenvertreter soll bitte auch gleich einen 2. Impfbogen für die 2. Teilimpfung unterschreiben. Die Fragen zur Gesundheit (Anamnese) auf dem 2. Impfbogen füllen Sie bitte erst kurz vor der 2. Teilimpfung aus, denn es könnte sich seit der 1. Teilimpfung an Ihrem Gesundheitszustand etwas geändert haben.
Eine hohe Impfrate trägt zum eigenen Schutz und zur Eindämmung der Pandemie bei. Nach Durchführung aller Teilimpfungen ist der Schutz gegen COVID-19 zuverlässig. In Ausnahmefällen kann es trotz einer Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen. Diese verläuft aber meist deutlich milder.
Sie können Ihre Corona-Schutzimpfung hier buchen. Mit einer terminlichen Voranmeldung garantieren Sie sich einen schnellen Ablauf. Wenn Sie sich spontan, ohne Anmeldung, für eine Impfung entscheiden, stehen Ihnen diverse Standorte in Wien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Aktionen „Impfen ohne Termin“ nur begrenzte Impfdosen zur Verfügung stehen
Ja. Sie haben bei Ihrer Terminbuchung, die Möglichkeit auch für Angehörige einen Termin zu vereinbaren. Wählen Sie dazu unter Ihren Personendaten das Feld „Angehörige(n) hinzufügen“ aus und tragen Sie die angeforderten Daten ein. Sie können so bis zu vier Angehörige zusätzlich zu Ihrer Person hinzufügen. Unter „Impfaktionen“ wählen Sie zunächst Ihre passende Impfaktion aus, drücken anschließend den Button „Gruppenbuchung“, markieren den oder die dort von Ihnen hinterlegten Angehörigen und drücken auf „weiter“. Wählen Sie nun Ihre gewünschte Impfstelle sowie Datum und Uhrzeit aus und schließen den Prozess ab, indem Sie auf „Buchen“ drücken. Wenn Sie Hilfe bei der Buchung benötigen, wenden Sie sich bitte an die telefonische Auskunft 1450.
Im neuen Impfportal wird größter Wert auf Datensicherheit und Datenqualität gelegt, daher wurden Angehörigen-Daten nicht übernommen, wenn wichtige Felder (wie z.B. Vorname, Geburtsdatum) gefehlt haben.
Angehörige können jederzeit hinzugefügt werden – im Zuge der Migration und im Portal bei den persönlichen Daten.
Eine Anleitung zur Kontenerstellung finden Sie unter folgendem Link: https://mein.wien.gv.at/FAQ
Das nationale Impfgremium empfiehlt, dass Kleinkinder im Alter vom vollendetem 6. Lebensmonat bis zum 5. Geburtstag, die zuvor gegen Covid nicht geimpft wurden oder keine Infektion hatten, drei Impfungen mit dem XBB.1.5-angepassten Impfstoff (3 Mikrogramm) erhalten sollen. Die zweite Impfung sollte 3 Wochen nach der ersten Impfung erfolgen, und die dritte Impfung sollte mindestens 8 Wochen nach der zweiten Impfung durchgeführt werden. Für Kleinkinder im Alter von vollendetem 6. Lebensmonat bis zum 5. Geburtstag, die zuvor bereits gegen Covid geimpft wurden oder eine Infektion hatten, ist eine einmalige Impfung mit dem angepassten Impfstoff XBB.1.5. ausreichend.
Kinder von 5 bis 11 Jahren sollen eine einmalige Impfung mit dem XBB.1.5-angepasstem Impfstoff (10 Mikrogramm) erhalten.
Die XBB.1.5-angepassten Kleinkinder- und Kinderimpfstoffe voraussichtlich Ende September 2023 in Österreich verfügbar.
Personen, welche über keine e-card verfügen können in Wien kostenlos geimpft werden und die Impfung wird in den gelben internationalen Impfpass eingetragen.
Diese Personen können einen Antrag auf Ausstellung einer e-card für die Verwendung von ELGA bei der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) anfordern. Die Kartenausstellung setzt voraus, dass ein aktuelles Foto verfügbar ist, es gelten die dafür gestellten Bedingungen.
Ein aufrechter Versicherungsanspruch ist für die Ausstellung und Verwendung in ELGA beziehungsweise für den e-Impfpass nicht Voraussetzung und es werden dadurch natürlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die e-card ist notwendig, damit die Person eindeutig identifiziert und im Gesundheitswesen digital verwaltet werden kann. Erst nachdem die Versicherungsnummer existiert ist ein Nachtrag der Impfungen im e-Impfpass möglich.
Bei Fragen zum Buchungsprozess oder sonstigen Funktionen nach der Anmeldung über mein.Wien oder impfservice.wien, wenden Sie sich bitte telefonisch an 01 90330.
Bei Fragen zum Buchungstool, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit von Impfterminen, Abständen zur Auffrischungsimpfung etc., wenden Sie sich bitte telefonisch an 01 90330.
Eine Löschung Ihres impfservice.wien Kontos können Sie telefonisch unter 01 90330 beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten nach einer Kontenlöschung endgültig gelöscht sind und nicht wiederhergestellt werden können.
Bei der Corona-Sorgenhotline Wien (01 4000 53000 – Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr) können alle Leute anrufen, die sich durch die Pandemie belastet fühlen und Hilfe oder einfach jemanden zum Reden brauchen. Für Leute, die im Besonderen Ängste oder Unwohlsein beim Thema Impfen haben, gibt es durch die Mitarbeiter*innen der Corona-Sorgenhotline Wien ab sofort dieses spezielle Angebot.
Corona-Schutzimpfung Kleinkinder (ab dem 1. Geburtstag) und Kinder zwischen 5 und 11 Jahren
Die COVID-Schutzimpfung wird allen Kleinkindern zwischen 6 Monaten und 4 Jahren angeboten, die z.B. im Kindergarten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation und des individuellen Umfeldes kann eine Impfung ratsam sein.
Empfohlen ist die Impfung
- Säuglingen und Kleinkindern ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis 4 Jahre mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19.
- Allgemein für Kinder ab dem 5. Geburtstag
Kinder erscheinen bitte in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person. Es gilt zu beachten, dass die Letztentscheidung über die Verabreichung einer Corona-Schutzimpfung bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt liegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin hinsichtlich aufkommender Fragen. Wenn Sie einen Termin für Ihr Kind gebucht haben, steht Ihnen vor Ort selbstverständlich ebenfalls medizinisches Fachpersonal zur Verfügung, um weitere Fragen abzuklären.
Der Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) wird in einer für diese Altersgruppen entsprechenden Dosierung angeboten.
Ja.
- Die Dosierung beträgt für Säuglinge und Kleinkinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 5. Geburtstag 3 Mikrogramm. Das entspricht einem Zehntel der regulären Erwachsenen-Dosis.
- Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren beträgt die Dosierung 10 Mikrogramm. Das entspricht einem Drittel einer regulären Dosierung für Erwachsene.
Sie können für Ihr Kind telefonisch (1450) oder über diese Homepage einen Termin vereinbaren. Beachten Sie, dass eine Impfung für Säuglinge und Kleinkinder nur mit einem Termin möglich ist.
Es wird empfohlen, auf Sport für 3 Tage zu verzichten (auch kein Schulsport, kein Bewegungsraum im Kindergarten, kein Vereinssport). Leistungssport ist für eine Dauer von 7 Tagen zu unterlassen.
- Anmeldebestätigung (Ticket)
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)
- E-Card
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Einwilligungserklärung (soweit vorhanden/benötigt)
Der Impfstoff wird als Injektion in den Muskel des Oberarms oder des Oberschenkels verabreicht.
Ja. Die Impfung nach der Genesung von einer Infektion bietet im Allgemeinen einen breiteren und länger anhaltenden Schutz als die Genesung allein.
Covid19-Impfempfehlungen
Grundsätzlich kann jede*r, der*die sich schützen möchte laut Zulassung ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden.
Besonders empfohlen wird der angepasste Impfstoff allen Personen über 60 Jahren, Schwangeren und altersunabhängig allem Personal im Gesundheitswesen. Für folgende Personengruppen ist die Impfung altersunabhängig dringend empfohlen:
- Personen mit chronischen oder schweren Erkrankungen (respiratorische, kardiale, renale, endokrine, metabolische, neurologische, psychiatrische oder chronisch-entzündliche Grunderkrankungen)
- Onkologische Patient*innen
- Personen mit Immundefekten, Immundefizienz oder immunsupprimierender Therapie, HIV-Infektion, Organ- oder Knochenmarkstransplantation, Autoimmunerkrankungen
- Personen mit Trisomie 21
- Übergewichtige Personen (BMI ≥ 30)
- In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen sowie Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen
Personen mit Long COVID benötigen eine individuelle Betreuung, Impfentscheidungen sollten im Rahmen dieser Betreuung personalisiert erfolgen.
Für die meisten Menschen ist eine 1xlige Impfung mit dem XBB.1.5-angepassten Impfstoff, bevorzugt im Herbst, ausreichend. Diese Empfehlung aus dem neuen Impfplan 2023/24 gilt unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Impfdosen oder Infektionen.
Bei Gesunden wird ein Mindestabstand zur vorangegangenen Impfung oder Infektion von mindestens 6 Monaten empfohlen. Personen ab 60 Jahren und bestimmte Risikogruppen können auch schon früher (nach 4 Monaten) geimpft werden. Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
Schwerwiegend immungeschwächte oder stark immunsupprimierte Personen benötigen eine gesonderte Beratung. Weitere Impfungen können in Abhängigkeit von den individuellen Erfordernissen notwendig sein, die mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt werden sollten.
Bei Gesunden wird ein Mindestabstand zur vorangegangenen Impfung oder Infektion von mindestens 6 Monaten empfohlen. Personen ab 60 Jahren und bestimmte Risikogruppen wie immunkompromittierte Personen können auch schon früher (nach 4 Monaten) geimpft werden. Ein Mindestabstand von 4 Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion sollte aber auch bei diesen Personen nicht unterschritten werden.
Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
Im Impfservice TownTown (Thomas-Klestil-Platz 8/2, 1030 Wien).
In folgenden Ordinationen können Sie auch die COVID-Impfung erhalten: aekwien.at/impfordinationen
Sie haben die Möglichkeit, online über impfservice.wien einen Termin für die Standard- und Auffrischungsimpfung zu buchen oder telefonisch über 1450.
Ja. Nach dem aktuellen Impfplan Österreich 2023/24 wird bei Gesunden ein Mindestabstand zur vorangegangenen Impfung oder Infektion von mindestens 6 Monaten empfohlen. Personen ab 60 Jahren und bestimmte Risikogruppen können auch schon früher (nach 4 Monaten) geimpft werden. Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Letztentscheidung über die Impfung nach Ihrem persönlichen ärztlichen Aufklärungsgespräch bei der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt liegt.
- Kleinkinder ab dem 1. bis zum 5. Geburtstag erhalten die Corona-Schutzimpfung in einer für diese Altersgruppen entsprechenden Dosierung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
- Personen ab 5 Jahren erhalten die Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
- Das Nationale Impfgremium empfiehlt diesen von Moderna (Spikevax) erst ab einem Mindestalter von 30 Jahren. Auf ausdrücklichen Wunsch und gemäß der Zulassung kann der Impfstoff Moderna auch Personen unter 30 Jahren verabreicht werden.
- Der Impfstoff Jcovden (Janssen) kann zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren verabreicht werden.
- Der Impfstoff Novavax (Nuvaxovid) wird ab 12 Jahren verabreicht.
- Der Impfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva wird Personen zwischen 18 und 50 Jahren verabreicht.
- Der Impfstoff VidPrevtyn Beta (Sanofi Pasteur MSD) wird Personen ab 18 Jahren ausschließlich für 3.- und anschließenden Auffrischungsimpfungen verabreicht. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren zu Ihrer Impfung in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person kommen müssen. Die Letztentscheidung bei der Auswahl des Impfstoffes zur Verabreichung eine Corona-Schutzimpfung liegt bei der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt.
Für die meisten Menschen ist eine einmalige Impfung mit dem angepassten Impfstoff XBB.1.5 von BioNTech/Pfizer ausreichend. Diese Empfehlung aus dem neuen Impfplan 2023/24 gilt unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Impfdosen oder Infektionen. Schwerwiegend immungeschwächte oder stark immunsupprimierte Personen benötigen jedoch eine gesonderte Beratung.
Weitere Impfungen können in Abhängigkeit von den individuellen Erfordernissen notwendig sein, die mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt werden sollten.
Die Kreuzimpfung, also ein Wechsel des Impfstoffes zwischen den Impfungen ist eine Off-Label Anwendung. Das bedeutet, dass diese Anwendung noch keine offizielle Zulassung hat. Der Grund dafür ist, dass der rechtliche Weg zu dieser speziellen Anwendung länger dauern kann als das medizinische Wissen über den Impfstoff wächst.
Bitte geben Sie unter der folgenden Mail-Adresse cov19.impfung@ma15.wien.gv.at (Betreff: Impfschutz bei Immunsuppression) Ihren Impfbedarf an. Nach Rücksprache und Prüfung Ihres Falles werden Sie umgehend kontaktiert und über die weitere Vorgehensweise informiert. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie Ihre ärztlichen Unterlagen in die Mail hinzufügen.
- Für die 3. Impfung (bzw. die zweite Impfung sofern das 1-teilige Vakzin Janssen/Jcovden verabreicht wurde) werden unabhängig davon, welcher Impfstoff verimpft wurde, der angepasste Impfstoff XBB.1.5 von BioNTech/Pfizer empfohlen. Für die meisten Menschen ist eine einmalige Impfung mit dem XBB.1.5-angepassten Impfstoff, bevorzugt im Herbst, ausreichend. mRNA-Impfstoffe (monovalente und bivalente Impfstoffe) empfohlen (BioNTech/Pfizer, Moderna). Auf eigenen Wunsch kann Ihnen ein proteinbasierter Impfstoff (Nuvaxovid von Novavax oder VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur MSD) angeboten werden.
- Für die Auffrischungsimpfung („4. oder 5. Impfung“) kann der XBB.1.5-angepasste Impfstoff eingesetzt werden. Für die meisten Menschen ist eine einmalige Impfung mit dem XBB.1.5-angepassten Impfstoff, bevorzugt im Herbst, ausreichend. derselbe oder ein anderer mRNA-Impfstoff der vorangegangenen Grundimmunisierung („3. Impfungen“) eingesetzt werden. Ausdrücklich empfohlen werden bivalente mRNA-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen (4. Impfung). Nach dem Impfplan Österreich 2023/24 werden nur mehr XBB.1.5-angepasste Impfstoffe empfohlen. Nach Verfügbarkeit und auf ausdrücklichen Wunsch kann Ihnen ein proteinbasierter Impfstoff (Nuvaxovid von Novavax oder VidPrevtyn Beta von Sanofi Pasteur MSD) angeboten werden.
- Der Moderna-Impfstoff (monovalenter und bivalenter BA.1- und BA.4/5-angepasster Impfstoff) wird nach dem Impfplan Österreich 2023/24 nicht mehr empfohlen. Nach Verfügbarkeit und auf ausdrücklichen Wunsch können die Impfstoffe von Moderna verabreicht werden.
Ein heterologes Impfschema, also ein Wechsel der Impfstoffe zwischen den Teilimpfungen wird auch als „Kreuzimpfung“ bezeichnet. Da diese vom jeweiligen Hersteller nicht zugelassen sind, handelt es sich dabei um Off-label Anwendungen.
Die Impfung mit dem XBB.1.5-angepassten Impfstoff soll bei Gesunden frühestens 6 Monate nach der Infektion erfolgen. Personen ab 60 Jahren und bestimmte Risikogruppen können auch schon früher (nach 4 Monaten) geimpft werden. Erfolgt eine Impfung während oder nach einer nicht bekannten Infektion, so ist dies unproblematisch.
Dokumentation und Impfpass
Die Impfung wird in Ihrem Impfpass mittels Stempel und im e-Impfpass elektronisch bestätigt.
Ja. Sofern Sie bereits eine solchen besitzen, nehmen Sie bitte den gelben Impfpass zur Corona-Schutzimpfung mit. Dieser ist derzeit das einzige gültige internationale Impfdokument.
Nein. Sie können sich vom e-Impfpass nicht abmelden. Das Gesundheitstelematikgesetz 2012 definiert die Verwendung des e-Impfpasses als erhebliches öffentliches Interesse. Der Sinn ist, ein österreichweites Impfregister zu haben, um das Infektionsgeschehen und die Immunisierungsrate beobachten zu können.
Nein. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einer ELGA-Abmeldung und dem e-Impfpass. Ihre Impfung wird automatisch in den e-Impfpass eingetragen.
Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr – wie die Zertifikate des Grünen Pass – sind in Österreich in keinem Bereich mehr erforderlich. Ab 01.07.2023 werden keine Test-, Impf- oder Genesungszertifikate mehr erstellt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Bei Verlust des Impfpasses ist von der betroffenen Person eine Verlustanzeige vorzuweisen. Erst dann wird nach Prüfung der Daten ein neuer Impfpass mit einem Duplikats Stempel ausgestellt. Zumal es sich bei einem Impfpass um ein Dokument (wie z.B. ein Führerschein) handelt wird hier eine Verlustanzeige verlangt. Sie können einen neuen Impfpass in jenem Impfzentrum beantragen, in welchem Sie Ihre Impfung erhalten haben.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- E-Card
- E-Impfpass Auszug (diesen erhalten Sie kostenfrei in jeder Apotheke)
Impfstoffe, Wirksamkeit und Nebenwirkungen
Derzeit werden in Österreich die Impfstoffe von
- BioNtech/Pfizer
- Spikevax (Moderna) bivalent BA.1 und BA.4/5
- Novavax (Nuvaxovid)
- Sanofi Pasteur MSD (VidPrevtyn Beta) – wird ausschließlich für 3.- und anschließende Auffrischungsimpfungen verabreicht.
Diese werden je nach Verfügbarkeit, medizinischer Empfehlung und Altersvorgaben so rasch wie möglich angeboten.
Bitte beachten Sie, dass der Impfstoff, je nach Verfügbarkeit, an den Ort der Impfung gebunden ist. Das hat zur Folge, dass vor Ort Änderungen des zugeteilten Impfstoffes, nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sind.
Ein RNA-Impfstoff oder mRNA-Impfstoff beruht auf speziellen Botenmolekülen, den Ribonukleinsäuren (RNA oder RNS). Das injizierte Botenmolekül enthält den genetischen Code für einen Eiweißbaustein gegen das Corona-Virus. Dieser Eiweißbaustein wird nach Injektion vom Körper produziert und löst eine maßgeschneiderte Immunreaktion aus. Somit lernt das Immunsystem, Abwehrstoffe zu produzieren, die sich bei einer Infektion sofort gegen das Coronavirus richten und es erfolgreich an der Vermehrung in unserem Körper hindern. Nach kurzer Zeit wird die injizierte RNA vom Körper vollständig abgebaut.
Obwohl zwischen dem ersten Auftreten des Coronavirus und der Verfügbarkeit der wirksamen Impfstoffe nur wenig Zeit vergangen ist, wurden alle Anforderungen an diese Impfstoffe eingehalten und keine Abstriche bei Qualität, Art und Umfang der behördlichen Begutachtung gemacht. Alle COVID-19 Impfstoffe werden in umfangreichen Studien mit mehreren zehntausend TeilnehmerInnen entwickelt und auf Sicherheit und Wirksamkeit getestet.
In den Zulassungsstudien aller Impfstoffe weltweit wurden keine schweren oder unerwünschten Nebenwirkungen beobachtet. Nach der Impfung kann es an der Einstichstelle zu Wärmegefühl, Rötung und Druckschmerz kommen. Die Reaktionen an der Einstichstelle sind relativ häufig und treten bei 8 von 10 Geimpften auf. Diese Nebenwirkung ist eventuell lästig, aber harmlos und nach wenigen Tagen verschwunden. Sollten jedoch trotzdem Nebenwirkungen anhalten oder neu auftreten (wie Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Atemnot, Schmerzen in den Armen oder Beinen etc.) sollte eine Ärztin oder ein Arzt zur Abklärung einer Thrombose aufgesucht werden. Die bisher beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen wie beispielsweise Trombosen, ändern nichts an der von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) uneingeschränkte Zulassung der Impfstoffe, da der Vorteil im Sinne des Infektionsschutzes den Nachteil durch eine evtl. Nebenwirkung überwiegt. Eine Beobachtung des eigenen Gesundheitszustandes wird empfohlen.
Ja, Sie können zum Beispiel Medikamente mit Paracetamol einnehmen. Diese beeinflussen die Wirkung der Impfung nicht.
Corona-Schutzimpfungen fallen, so wie alle per staatlicher Verordnung im persönlichen und allgemeinen Interesse dringend empfohlenen Impfungen, unter die Schutzbestimmungen des Impfschadengesetzes. Das bedeutet, dass Sie im Falle von möglichen Impfschäden auch ohne, dass jemanden daran ein Verschulden trifft, von der Republik eine Entschädigung erhalten
Sind nach einer ersten Impfung schwere Nebenwirkungen aufgetreten, die einen Impfstoff-Wechsel rechtfertigen oder ist dies aus Sicht der zu impfenden Person dringend wünschenswert, so kann unter Berücksichtigung einer entsprechenden ärztlichen Beratung ein Impfstoffwechsel zu einem Off-Label Use angeboten werden. Es sind nun dafür keine Atteste mehr notwendig, allerdings liegt die Letztverantwortung bei der aufklärenden Ärztin bzw. beim aufklärenden Arzt.
Der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax ist ein Impfstoff zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Personen ab 12 Jahren. Dabei handelt es sich um einen proteinbasierten, rekombinanten Impfstoff mit Adjuvans, der zur Grundimmunisierung in einem 2-Dosen-Schema verabreicht wird.
Der XBB.1.5-angepasste-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist ein monovalenter mRNA-Impfstoff, der Schutz sowohl vor älteren Varianten und besonders vor der Omikron-Subvariante XBB.1.5 bietet. Er ist für alle Altergruppen EU-weit zugelassen.
Die Firma Novavax hat ihren XBB.1.5-angepassten Impfstoff ebenfalls zur Zulassung bei der EMA (europäische Arzneimittelbehörde) eingereicht. Bis zu deren Entscheidung und möglichen Verfügbarkeit in Österreich kann es aber noch eine Zeit lang dauern.
Diese Impfstoffe wurden gezielt an die SARS-CoV-2 Omikron-Subvariante XBB.1.5 angepasst, um einen noch besseren Schutz vor Infektion und Erkrankung zu gewährleisten.
Zur Grundimmunisierung wird Nuvaxovid in 2 Dosen in einem Abstand von 3 Wochen verabreicht (16-45 Tage möglich) und ist ab 12 Jahren zugelassen. Es wird in der Regel in den Oberarmmuskel verabreicht.
Nuvaxovid wirkt, indem es den Körper darauf vorbereitet, die COVID-19-Krankheit abzuwehren. Es enthält eine im Labor hergestellte Version des Spike-Proteins. Es enthält außerdem ein „Adjuvans“, einen Stoff, der dazu beiträgt, die Immunantwort auf den Impfstoff zu verstärken. Wenn einer Person der Impfstoff verabreicht wird, erkennt ihr Immunsystem das im Impfstoff enthaltene Protein als „fremd“ und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – dagegen. Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, wird das Immunsystem das Spike-Protein auf dem Virus erkennen und darauf vorbereitet sein, das Virus abzuwehren. Die Antikörper und Immunzellen können gegen COVID-19 schützen, indem sie zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, seinen Eintritt in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören.
Die Anwendung von Nuvaxovid steht Personen ab 12 Jahren zur Verfügung.
Es ist normal, dass nach einer Impfung bestimmte Nebenwirkungen auftreten können. Denn es kann zeigen, dass der Körper auf den Impfstoff reagiert und Abwehrstoffe bildet. Meist sind die Nebenwirkungen leicht und legen sich innerhalb weniger Tage wieder. Dazu gehören Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Empfindlichkeit und Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit und Unwohlsein. Diese Nebenwirkungen betrafen mehr als 1 von 10 geimpften Personen. Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle, Fieber, Schüttelfrost und Schmerzen in den Gliedmaßen traten bei weniger als 1 von 10 geimpften Personen auf. Vergrößerte Lymphknoten, Bluthochdruck, Hautausschlag, Hautrötung, Juckreiz an der Injektionsstelle und juckender Ausschlag waren gelegentliche Nebenwirkungen (die weniger als 1 von 100 Personen betrafen).
Derzeit soll der Impfstoff in erster Linie für Erstimpfungen und Personen mit Kontraindikationen (Gegenanzeigen oder Anwendungsbeschränkungen) zu bisher zugelassenen Impfstoffen eingesetzt werden.
Impfung bei Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen Bereich
Bitte kontaktieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Wenn sie oder er sich für das Corona-Schutzimpfungsprogramm gemeldet hat, können Sie dort einen Termin vereinbaren.
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle sozialversicherten Personen und bei der KFA Wien krankenversicherten Personen und für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen gratis. Das gilt für ÖGK, BVAEB und SVS.
Wenn Sie keine Sozialversicherung haben, muss ein Impfhonorar mit der Ärztin oder dem Arzt abgerechnet werden. Die Höhe des Impfhonorars erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Hausärztinnen und -ärzte impfen derzeit mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna.
Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, und, wenn vorhanden, Ihre e-card und Ihren Impfpass zur Impfung mit.
Schutz und Sicherheit
Nein, da die Impfung keinen Virus, sondern nur einen Bauplan für die Bildung eines Proteins, gegen das dann im Körper Abwehrstoffe gebildet werden, enthält.
Die verwendeten Impfstoffe schützen sehr gut vor möglichen schweren Verläufen bei COVID-19 Erkrankungen. Das heißt, die Geimpften erkranken bei einer Infektion nur leicht oder gar nicht. Es gibt vermehrt, auf Basis der epidemiologischen Kennzahlen, den Hinweis, dass auch die Übertragung des Virus vermindert wird, wenn Sie bereits geimpft sind.
Ja, weder Sport noch ein Saunabesuch beeinflussen die Wirksamkeit der Impfung. Vermeiden Sie aber besonders intensives Training und verschieben Sie dieses um 2 bis 3 Tage. Falls Sie sich nach der Impfung nicht ganz fit fühlen, treiben Sie besser keinen Sport. Beim Krafttraining sollten Sie damit rechnen, dass die Einstichstelle der Impfung schmerzt.
Bitte vermeiden Sie in den ersten Tagen nach der Impfung übermäßigen Alkoholgenuss.
Nein, bitte lassen Sie sich zuerst unbedingt durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt beraten. Wenn Sie regelmäßig sogenannte Immunsuppressiva oder Kortison-Präparate einnehmen, benötigen Sie eine genaue Abklärung vor einer eventuellen Impfung.
Laut der Empfehlung des nationalen Impfgremiums handelt es sich bei den derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen um Impfstoffe, die wie Totimpfstoffe einzuordnen sind. Darum ist es nicht zwingend notwendig , ein Intervall zu anderen Impfungen einzuhalten. Vor und nach planbaren Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden. Bei dringender Indikation kann ein operativer Eingriff jederzeit durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.aekwien.at/web/wien/faq-covid-impfung
Nein, bitte verschieben Sie Ihren Termin auf impfservice.wien oder vereinbaren Sie einen neuen Impftermin frühestens 3 Wochen nach Ihrer Erkrankung unter 1450, damit ihn eine andere Person wahrnehmen kann.
Schwangere und stillende Mütter
JA, in zahlreichen Studien, Schwangeren-Registern und bei Erfahrungswerten von vielen tausend Schwangeren gab es keinen Unterschied hinsichtlich Nebenwirkungen gegenüber Nicht-Schwangeren.
NEIN, im Impfstoff ist ein Eiweiß eingebaut, das einem Teil des Corona Virus („Spikeprotein“) entspricht. Dieser Teil wird als „fremd“ erkannt. Dadurch werden Antikörper gebildet, die im Fall einer Erkrankung die COVID-19 Infektion Viren angreifen und soweit wie möglich unschädlich machen. Diese Antikörper können über die Nabelschnur zum Kind gelangen und das Kind dadurch schützen. Das Eiweiß wird innerhalb weniger Tage nach der Impfung abgebaut und ist dann nicht mehr vorhanden, der Impfstoff tritt auch nicht auf das Kind im Mutterleib über.
NEIN, der Impfstoff wird innerhalb weniger Tage abgebaut, es verbleiben die Antikörper, die gegen Corona Viren wirken.
Medikamente werden primär nie an Schwangeren angewandt, da man zuerst Anwendungsdaten von nicht -Schwangeren abwartet. Daher werden Impfungen meist erst nach Jahren für Schwangere zugelassen. Allerdings wissen viele Frauen nicht, dass sie schwanger sind und lassen sich in der (Früh-) Schwangerschaft unwissentlich impfen. Aus diesen Beobachtungen und Daten kann man dann rückschließen, ob der Impfstoff für das Ungeborene sicher ist. Bei der Corona Impfung wurden innerhalb eines Jahres mehr als 8 Milliarden Impfungen verabreicht, darunter auch viele tausend Schwangere, es zeigten sich in der Gesundheit der Neugeborenen keine Unterschiede zu jenen der ungeimpften Mütter.
NEIN, Studien zeigen keinen Unterschied in der Häufigkeit von Fehlgeburten zwischen geimpften und ungeimpften Frauen.
NEIN Bei einer COVID-19-Infektion der Mutter wurde aber eine Verdoppelung des Risikos für eine Totgeburt beobachtet.
Die häufigsten Schwangerschaftskomplikationen wie Blutung/Fehlgeburt treten vor der 14. Schwangerschaftswoche auf. Da grundsätzlich mehr als 20% aller Schwangerschaften in einer Fehlgeburt enden, würde im Falle einer in der Frühschwangerschaft erfolgten Impfung ein ursächlicher Zusammenhang hergestellt werden, obwohl es derzeit keine Studien gibt, die diese Ängste untermauern. Um dies zu vermeiden werden generell Impfungen in der Schwangerschaft ab dem 2. Trimenon empfohlen. Daher hat sich die OEGGG entschlossen, die Impfung ab der 14.SSW zu empfehlen.
NEIN, der Impfstoff tritt nicht in die Muttermilch über, sehr wohl aber die von der Mutter gebildeten Antikörper, die den sogenannten Nestschutz bilden und so auch das Kind schützen.
Ja, alle Personen, die eine Erstimpfung erhalten haben, werden vollständig immunisiert.
Grundsätzlich wurden bei Schwangeren keine anderen oder schwereren Impfreaktionen als bei Nicht-Schwangeren beobachtet. An der Impfstelle können Schmerzen, Rötungen und Schwellungen auftreten. Darüber hinaus kann es sehr häufig zu Müdigkeit, Kopf-, und Muskel- oder Gelenkschmerzen, Lymphknotenschwellung, Übelkeit/Erbrechen, Frösteln oder Fieber kommen. Diese Symptome verschwinden normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung wieder.
Die meisten Erfahrungen zur Impfung von Schwangeren liegen zu dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer vor, deshalb sollte dieser eingesetzt werden. Fallweise ist auch das Einsetzen des mRNA-Impfstoffes von Moderna ist zulässig.
Der Impftermin kann über 1450 oder selbständig über Ihr Profil auf impfservice.wien verschoben werden, wenn die Schwangere zum vorgesehenen Zeitpunkt aufgrund von Entbindung oder Spitalsaufenthalt verhindert ist.
Die Corona-Schutzimpfung wird ab der 14. Schwangerschaftswoche verabreicht. Wenn eine Impfung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist, weil die Schwangerschaft noch nicht bekannt war, ist das kein Grund die zweite Teilimpfung mit BioNTech/Pfizer, auch wenn die 1. Teilimpfung mit AstraZeneca war, nicht wahrzunehmen.
Bei Auftreten von Fieber >39°C oder Fortbestehen von erhöhter Temperatur >37,2°C über einen Zeitraum länger als 48 Stunden, bei verminderten Kindsbewegungen, vaginaler Blutung, Verdacht auf vorzeitige Wehentätigkeit sowie Blasensprung sollte sich die Schwangere umgehend an ihre Geburtsklinik wenden.
Schwangere wurden im Rahmen der Zulassungsstudien nicht speziell untersucht. Im Rahmen des Impfsicherheitsregisters V-Safe in den USA konnten aber bereits 70.000 geimpfte Schwangere erfasst werden. Es zeigten sich dabei keine relevanten Sicherheitsrisiken nach einer Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer oder Moderna).
Die Impfung bietet einen nahezu vollständigen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf. Schwangere haben zwar kein höheres Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, aber das Risiko, aufgrund einer Infektion einen schwereren Krankheitsverlauf zu erleiden, steigt. Außerdem besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für Komplikationen wie zum Beispiel einer Frühgeburt. Durch die Impfung geben Sie als Schwangere und Stillende die schützenden Antikörper an ihr Kind weiter, das dadurch nach der Geburt automatisch Grundimmunisiert ist.
Sie können sich trotzdem impfen lassen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass mRNA-Impfstoffe oder Bestandteile desselben in die Muttermilch übergehen. Auch bei Vektorimpfstoffen ist kein Risiko zu erwarten. Im Gegensatz dazu sind die positiven Effekte des Stillens allgemein bekannt. Es sollte daher auch bei einer Impfung nicht abgestillt werden.
Wenn keine Wirkstoffunverträglichkeit vorliegt, können Schwangere bei Schmerzen und erhöhter Temperatur bis zu 3x täglich 1000mg Paracetamol einnehmen. Auch eine Medikation mittels Metoclopramid bei Übelkeit/Erbrechen bis zu 3x täglich ist für Schwangere bedenkenlos möglich. Sie werden außerdem vor Ort von der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt noch einmal diesbezüglich beraten.
Es wird vom Nationalen Impfgremium (NIG) empfohlen, die Covid-19 Impfung (BioNTech/Pfizer) ehestmöglich im Wochenbett (Zeitraum von ca. 6 – 8 Wochen nach der Geburt) nachzuholen
Vorerkrankungen und AllergikerInnen
Bitte beraten Sie sich vor der Impfung mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. In den meisten Fällen wird eine Impfung gefahrlos möglich sein. Um einen Bluterguss zu vermeiden sollten sie nach der Impfung 3 bis 5 Minuten fest auf die Impfstelle drücken (nicht reiben).
Bitte weisen Sie jedenfalls Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt umfassend auf eventuelle Allergien hin und nehmen Sie Ihren Allergieausweis zur Impfung mit. Eine Impfung wird in den meisten Fällen möglich sein. Nur Vielfachallergiker mit teils unbekannten Allergieauslösern oder Personen, die schon einmal auf Impfstoffe mit einer Sofortallergie reagiert haben, sollten nicht geimpft werden. Sie werden außerdem vor Ort von der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt noch einmal bezüglich Ihrer Allergien befragt und beraten.
Nicht ohne vorherige Beratung durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. In vielen Fällen wird eine Impfung trotzdem möglich sein. Eine genaue Abklärung ist jedoch vor der Impfung notwendig.