Influenza (Grippe)
Die „echte“ Grippe, auch Influenza genannt, ist eine Virus-Erkrankung. Sie beginnt meist plötzlich mit hohem Fieber, Husten, Muskel-, Glieder- oder Kopfschmerzen und einer allgemeinen Schwäche. Vor allem bei Menschen mit schwachen Abwehrkräften und älteren Personen können sich bestehende chronische Erkrankungen verschlechtern, zum Beispiel Asthma oder Herz-Erkrankungen. Auch weitere Beschwerden können auftreten, wie zum Beispiel eine Lungenentzündung oder eine Entzündung des Herzmuskels. Diese Erkrankungen können sogar zum Tod führen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer echten Grippe (Influenza) und einem grippalen Infekt. Bei einem grippalen Infekt ist das Fieber meist nicht so hoch und die Krankheit verläuft leichter und schneller.
Die echte Grippe kann innerhalb von 48 Stunden mit speziellen Medikamenten behandelt werden, die die Vermehrung der Influenza-Viren behindern. Diese Behandlung verhindert einen schweren Krankheitsverlauf, aber nicht die Erkrankung selbst.
Influenza-Viren werden durch Tröpfchen-Infektion übertragen, vor allem durch Husten und Niesen. Aber auch eine Ansteckung über Hände ist möglich. Von der Ansteckung bis zum Beginn der Beschwerden dauert es nur wenige Tage.
Wie lange dauert die Grippeschutzimpfaktion?
Informationen über den Zeitraum des bundesweit öffentlichen Impfprogrammes finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse.
Was kostet die Grippeimpfung?
Die Grippeimpfung ist für die Bevölkerung kostenlos, es fällt kein Selbstbehalt an.
Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Niedergelassene Ärzt*innen erhalten weitere Informationen zum diesjährigen Grippeimpfprogramm über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Was ist zum Impftermin mitzubringen?
- E-Card (sofern vorhanden)
- Impfpass (sofern vorhanden)
- Lichtbildausweis
- Aktuell ausgefüllter Impffragebogen: diesen können Sie bei der Online-Terminvereinbarung downloaden (alternativ erhalten Sie diesen problemlos vor Ort am Schalter)
Was ist der Unterschied zwischen Influenza (echte Grippe) und einem grippalen Infekt?
Die nachfolgende Übersicht stellt die jeweiligen Kennzeichen des grippalen Infekts der saisonalen Influenza gegenüber. Sie dient lediglich der übersichtartigen Information. Die Diagnose kann nur eine Ärztin/ein Arzt stellen.
| grippaler Infekt (Erkältung) | saisonale Influenza (echte Grippe) | |
| Beginn | typischerweise schleichend mit Frösteln, laufender Nase und Halsschmerzen | schlagartig hohes Fieber mit trockenem Husten, Schnupfen, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen sowie allgemeinem starken Krankheitsgefühl, Appetitlosigkeit, starke Müdigkeit |
| Temperatur | Fieber häufig nur leicht oder gar nicht | typisch 38–41°C |
| Erreger | meist verschiedene Viren (>200 Arten), darunter Rhino-, Corona-, Adeno-oder Parainfluenza-Viren | verschiedene Influenzaviren vom Typ A und B |
| Auftreten | ganzjährig, gehäuft in der kalten Jahreszeit | saisonal im Winter, vor allem Dezember bis April |
| Komplikationen | selten | v.a. Lungenentzündung bzw. bei Vorerkrankungen gehäuft, tödlicher Ausgang möglich |
| Impfung | nein | ja, jedes Jahr vor der Influenzasaison |
| Infektionsweg | vor allem Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten, Niesen), aber auch über verunreinigte Gegenstände (zum Beispiel Türklinken) | vor allem Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten, Niesen), aber auch über verunreinigte Gegenstände (zum Beispiel Türklinken) |
| Behandlung bei unkompliziertem Verlauf | gegen Symptome gerichtet | gegen Symptome gerichtet eventuell antivirale Medikamente |
Ab welchem Lebensalter darf eine Grippeschutzimpfung verabreicht werden?
Alle Personen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat, die ihren Lebens-, Ausbildungs- oder Arbeitsmittelpunkt in Wien haben, können sich impfen lassen. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 14 Jahren zu Ihrer Impfung in Begleitung einer obsorgeberechtigten Person, oder mit unterfertigter Einwilligungserklärung einer obsorgeberechtigten Person kommen müssen.
Welchen Personengruppen wird eine Grippeschutzimpfung besonders empfohlen?
- Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat
- Menschen ab dem 60. Geburtstag
- Personen mit chronischen Erkrankungen, insbesondere mit Diabetes, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen
- Stark übergewichtige Personen
- Menschen mit Einschränkungen des Immunsystems durch Erkrankung oder Medikamente
- Personal des Gesundheits- und Pflegebereichs
- In Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen und Personal (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergarten, Schulen, soziale Einrichtungen/Sozialberufe, Alten- und Pflegeheime, etc.)
- Stillende und Personen im Umfeld von Neugeborenen
- Schwangere und Frauen, die während der Influenzasaison schwanger werden wollen
- Personen mit häufigen Personenkontakten (z.B. Personal in Tourismus, Gastronomie, Handel, Friseur- und Kosmetikbetrieben, etc.)
- Reisende (Schutz während der Reise und am Reiseziel – Impfung spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen)
Warum wird die Influenza-Schutzimpfung für Schwangere empfohlen?
Schwangere haben ein höheres Risiko, schwer an Influenza zu erkranken. Die Impfung gegen Influenza wird Schwangeren zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen daher vor und auch noch während der Influenza-Saison empfohlen. Zur Influenza-Impfung wird dringend im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel geraten.
Grippeschutzimpfung in Kombination mit Corona-Schutzimpfung?
Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit Influenza-Impfstoffen ist möglich und sinnvoll.
Was ist bei der Influenza-Impfung von Personen mit einer Hühnereiweiß-Allergie zu beachten?
Eine leichte bis mittelgradige Hühnereiweißallergie stellt gemäß nationalen und internationalen Leitlinien kein Hindernis zur Verabreichung von hühnereiweißhaltigen Impfstoffen dar (ausgenommen ist die Gelbfieber-Impfung). Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen die Verträglichkeit der Influenza-Impfstoffe auch bei Hühnereiweiß-allergischen Personen. Diese können daher unter Einhaltung eines 30-minütigen Beobachtungszeitraums verabreicht werden. Die Hühnereiweißallergie gilt bei Kleinkindern als die zweithäufigste Nahrungsmittelallergie und heilt bei den meisten Personen bereits im Schulalter aus. Der EU-Grenzwert an Hühnereiweiß in Impfstoffen, der auch bei Allergiker*innen als sicher angesehen wird, liegt bei 2μg. Dieser Grenzwert wird nur beim Gelbfieberimpfstoff überschritten, für alle anderen derzeit zugelassenen Impfstoffe liegt er unter 1μg pro Dosis, meist sogar nur im Nanogramm-Bereich.
Sollten Sie jedoch eine schwere allergische Reaktion oder Anaphylaxie in Zusammenhang mit Hühnereiweiß oder einem der angebotenen Impfstoffe erlitten haben, ist die Verabreichung vielleicht nicht möglich. Bitte nehmen Sie eventuell vorhandene Befunde und Unterlagen für das ärztliche Aufklärungsgespräch mit.
Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Rufen Sie 1450 an.